Freitag, 17. Dezember 2004

VA Tech: Siemens braucht für eine Übernahme die Zustimmung der ÖIAG

  • Holding muss Schutzklausel-Beseitigung zustimmen
  • Siemens-Offert könnte sonst unwirksam werden

Die Übernahme der VA Tech durch den Siemens-Konzern ist praktisch gesehen nur mit Zustimmung der ÖIAG und kaum gegen den Willen der beiden internationalen Großaktionäre Fidelity und Goldman Sachs durchzuführen. Dies ergibt sich aus dem von Siemens Österreich vorgelegten Übernahmeangebot und Erfahrungswerten aus bisherigen VA Tech-Hauptversammlungen.

Siemens knüpft sein Angebot u.a. an die Bedingung, dass noch vor dem Ablauf der Angebotsfrist am 9. Februar die in der VA-Tech-Satzung verankerte 25-prozentige Stimmrechtsbeschränkung abgeschafft wird. Das dort verankerte Höchststimmrecht sieht vor, dass kein Aktionär - wie viele Anteile an der Gesellschaft er auch immer hält - mehr als 25 Prozent der Stimmrechte ausüben darf. Die Klausel ist - ebenso wie beispielsweise die auf 20 Prozent herabgesetzte so genannte Übernahmeschwelle - ein Instrument, um eine feindliche Übernahme der Gesellschaft zu verhindern. De facto wird damit aber auch bei einer freundlichen Übernahme die Kontrolle der Gesellschaft erschwert.

Abschaffung soll auf Hauptversammlung kommen
Die Abschaffung soll auf einer außerordentlichen Hauptversammlung möglichst noch im kommenden Jänner durchgeführt werden. Um sie bewerkstelligen zu können, benötigt der Siemens-Konzern, der heute über die Tochter STB nur über 16,7 Prozent der Aktien gebietet, mehr als 75 Prozent des anwesenden Kapitals. Die sind nämlich bei einer Satzungsänderung vonnöten.

Abwesenheit von Aktionären als Erleichterung
Erleichert wird dieses Vorhaben dadurch, dass meist nur ein Teil der Aktionäre bei einer Hauptversammlung vertreten ist und mitstimmen kann. Bei den drei letzten Hauptversammlungen der VA Tech waren zwischen 45 und 53 Prozent des stimmberechtigten Aktienkapitals vertreten. Von der Grundgesamtheit des dann anwesenden Kapitals müssen bei einer künftigen HV drei Viertel für die Beseitigung einer Stimmrechtsbeschränkung stimmen.

Während der letzten Hauptversammlung Ende September waren beispielsweise 6,9 Mio. Aktien bzw. rund 45 Prozent des Kapitals anwesend. Ist bei der kommenden Hauptversammlung diese "Präsenz" gleich hoch (bzw. niedrig) kann die Stimmrechtsbeschränkung ohne ein Mitstimmen der ÖIAG (2,25 Mio. Aktien) nicht fallen. Sollten unter diesen Bedingungen die beiden Fonds mit ihren zusammen knapp 1,6 Mio. Aktien nicht zustimmen, ist eine Dreiviertelmehrheit rein rechnerisch knapp möglich - praktisch aber unwahrscheinlich.

Um die VA Tech von der Börse nehmen zu können, benötigt Siemens einen Anteil von mehr als 90 Prozent des stimmberechtigten Kapitals. Nur dann kann können eventuell verbleibende Kleinaktionäre aus der Gesellschaft "gequetscht" werden (squeeze-out). (apa)

17.12.2004 09:27