Montag, 6. Dezember 2004

Ukraine: Oppositioneller Juschtschenko fordert sofortige Änderung des Wahlrechts

  • Kutschma fügt sich Urteil über Wahlwiederholung
  • Blockade des Präsidentenpalastes geht weiter

Der ukrainische Oppositionsführer Viktor Juschtschenko hat eine Änderung des Wahlgesetzes bis kommenden Mittwoch verlangt. Eine spätere Verabschiedung der im Parlament strittigen Änderung hätte "keinen Sinn", weil sie dann für die Präsidentschaftswahl am 26. Dezember zu spät käme, sagte Juschtschenko am Sonntagabend vor zehntausenden demonstrierenden Anhängern in Kiew.

"Es bleiben Montag, Dienstag und Mittwoch, um die Änderungen anzunehmen." Die Änderung im Wahlrecht, die für einen fairen Ablauf sorgen soll, war am Samstag im Parlament an unterschiedlichen Auffassungen von Regierung und Opposition gescheitert.

Die Blockade des Präsidentenpalastes und des Regierungsgebäudes werde fortgesetzt. "Wir haben drei Forderungen: Entlassung der Regierung, Neubesetzung der Wahlkommission und Änderung des Wahlgesetzes", sagte Juschtschenko. "Bis zu ihrer Erfüllung kann keine Rede von einer Aufhebung der Blockade sein."

Die Opposition fordert strengere Regeln für die Stimmabgabe zu Hause sowie außerhalb des ständigen Wohnorts. Auf die beiden Abstimmungsmethoden entfiel ein großer Teil der Fälschungen bei der zweiten Wahlrunde vom 21. November, die für ungültig erklärt worden war. Die Änderung des Wahlgesetzes ist im Parlament blockiert, da die Opposition sich weigert, sie zusammen mit einer Verfassungsreform anzunehmen, die die Befugnisse des Präsidenten drastisch einschränken soll.

Kutschma gegen Wahlrechtsänderung
Der noch amtierende ukrainische Präsident Leonid Kutschma hat sich dem Urteil des Obersten Gerichts über eine Wiederholung der Stichwahl gefügt. "Das Oberste Gericht hat ein solches Urteil gefällt, es muss befolgt werden", sagte Kutschma am Montag in seiner Residenz außerhalb von Kiew. Das Oberste Gericht hatte die Stichwahl vom 21. November wegen massiver Fälschungen für ungültig erklärt und eine Wiederholung für den 26. Dezember angeordnet.

Zugleich wies Kutschma aber Forderungen der Opposition nach einer Wahlrechtsreform zurück. Ein entsprechender Vorstoß war im Kiewer Parlament Ende der Vorwoche gescheitert. Die Opposition macht Mängel im Wahlrecht, die es erlauben, seine Stimme mehrmals abzugeben, für die massiven Unregelmäßigkeiten bei der Stichwahl verantwortlich. (apa/red)

6.12.2004 09:47