Dienstag, 7. Dezember 2004

Regierung macht beim Asylgesetz Ernst: Strasser will eine Verfassungsmehrheit

  • UBAS nicht mehr immer mit mündlicher Verhandlung
  • Einfachere Ausweisung und Abschiebung angestrebt

Innenminister Ernst Strasser (V) hat am Dienstag bekräftigt, die Neufassung des Asylgesetzes per Verfassungsgesetz - also mit Zustimmung der SPÖ - beschließen zu wollen. Dass er der SPÖ damit den "Schwarzen Peter" zuschieben wolle, bestritt der Innenminister vor dem Ministerrat. "Den Schwarzen Peter gibt's beim Kartenspielen und nicht in der Politik". Die Eckpunkte der von der Regierung geplanten Verschärfung des Asylrechts sind in Form einer Punktation im Ministerrat beschlossen worden.

Wie Strasser bereits im Vorfeld angedeutet hat, soll das Asylverfahren künftig auch in Abwesenheit des Asylwerbers abgeschlossen werden könne. Schubhaft wird häufiger verhängt werden und die Einspruchsmöglichkeiten sollen eingeschränkt werden. Letzteren Punkt interpretiert die Opposition als Angriff auf die Rechtsstaatlichkeit.

Asylwerber im Gefängnis kommen in Schubhaft
Konkret haben sich ÖVP und FPÖ darauf verständigt, dass bereits verurteilte Straftäter, die im Gefängnis Asyl beantragen, nach Absitzen ihrer Strafe in Schubhaft genommen werden können. Auch zur Durchführung von Ausweisungsentscheidungen soll die Schubhaft leichter verhängt werden können. Das Verfahren in der zweiten Instanz - dem Unabhängigen Bundesasylsenat (UBAS) - soll beschleunigt werden. Nicht mehr in jedem Fall soll es eine mündliche Verhandlung geben. Dort, wo bei einer Verhandlung "kein Mehrwert" an Information zu erwarten sei, soll künftig nur ein schriftlicher Bescheid ausgestellt werden. Der Weg zur dritten Instanz - das ist der Verwaltungsgerichtshof - soll ganz gestrichen werden. Dafür würde es allerdings einer Zustimmung der SPÖ bedürfen.

Von Seiten des Justizministeriums wird weiters geprüft, ob eine Ausdehnung der strafgerichtlichen Tatbestände gegen illegale Einwanderung und illegalen Aufenthalt sowie bei Beihilfen zu illegalem Grenzübertritt und illegalem Aufenthalt erfolgen kann. Ein ausformulierter Gesetzesentwurf soll im Jänner vorgestellt werden.

SPÖ reagiert skeptisch
SP-Bundesgeschäftsführer Norbert Darabos reagierte skeptisch. Selbstverständlich müsse missbräuchliche Verwendung des Asylrechts bekämpft werden, mit der SPÖ werde es aber "keine Abstriche bei der Rechtsstaatlichkeit" geben. Die SPÖ sei gegen die Abschaffung der dritten Instanz und stattdessen für die Aufstockung der Ressourcen der ersten Instanz, so Darabos. Kritisiert wurde von ihm die Vorgangsweise Strassers, der das neue Asylgesetz per Verfassungsgesetz beschließen möchte, um sicher zu gehen, dass es nicht vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) aufgehoben wird. Bisher sei die SPÖ noch nicht einmal in die Thematik eingebunden worden, so Darabos.

Die Grünen sehen Beschneidung des Rechtsweges
Die Grüne Menschenrechtssprecherin Terezija Stoisits sah in der Punktation eine Beschneidung des Rechtsweges. Das widerspreche dem Urteil des VfGH, der Teile des letzten Gesetzes aufgehoben hatte, meinte Stoisits.

Haubner sieht FP-Forderungen umgesetzt
Naturgemäß anders sehen die Sache die Freiheitlichen. Parteichefin Ursula Haubner sah viele FP-Forderungen umgesetzt. Es dürfe nicht sein, dass sich "Scheinasylwerber" im Sozialstaat Österreich wie "Maden im Speck einnisten", formulierte sie.
(apa)

7.12.2004 15:27