Abtreibungsstreit in Salzburg: Für die
ÖVP ist noch nichts unter Dach und Fach
- "Vorhaben wird in Regierung keine Mehrheit finden"
- Büro Burgstaller: Nicht im ÖVP-Zuständigkeitsbereich
Im Streit um Abtreibungen an Salzburgs Landesspitälern meldete sich nun ÖVP-Landesrätin Doraja Eberle zu Wort: Es werde keine Unterschrift der ÖVP unter ein derartiges Vorhaben geben - "in der Landesregierung und auch im Aufsichtsrat der Landeskliniken wird ein solches Vorhaben keine Mehrheit finden", meinte sie in einem Brief an "Jugend für das Leben". Dazu die Antwort der SPÖ: Eine Zustimmung der ÖVP ist gar nicht notwendig.
"Landeshauptfrau Gabi Burgstaller (S) hat uns, den Regierungsmitgliedern der Salzburger Volkspartei, über die Medien ausrichten lassen, dass sie ab 2005 Schwangerschaftsabbrüche in den Salzburger Landeskliniken anbieten lassen will. Seit vier Monaten hören wir jetzt schon diese Ankündigungen der Landeshauptfrau, auch dieses Mal wurde nichts Konkretes gesagt, auf das man sich beziehen könnte", so Eberle. Durch die Aussagen Burgstallers in den Medien entstehe das Bild, "dass ohnedies alles unter Dach und Fach sei und wir resigniert haben. Eine erschreckende Fehlinformation, denn das Gegenteil ist der Fall."
Brugstallers Büro bleibt hart
"Jede Frau, die sich in Salzburg zu einem Schwangerschaftsabbruch entschließt, wird diesen unter den bestmöglichen medizinischen Bedingungen in einem öffentlichen Krankenhaus - konkret in den Salzburger Landeskliniken - anonym vornehmen können", hieß dazu die Antwort aus Burgstaller Büro. Der Schwangerschaftsabbruch werde zu vertretbaren Preisen (ca. 425 Euro, Anm.) angeboten. Kein Spitals-Mitarbeiter werde dazu gezwungen. Parallel dazu solle es ein Aufklärungs- und Beratungspaket geben.
Die Frage liege politisch gar nicht im Zuständigkeitsbereich der ÖVP. Aus dem GmbH-Gesetz, der Errichtungserklärung, der Geschäftsordnung für den Geschäftsführer und der Geschäftsordnung des Aufsichtsrates gehe hervor, dass das Land - und damit die ressortverantwortliche LH Burgstaller - als Alleingesellschafter berechtigt sei, der Geschäftsführung verbindliche Weisungen zu geben. "Es gibt für den Schwangerschaftsabbruch keine Prüfungs- oder Zustimmungsbefugnis des Aufsichtsrates", heißt es in der Stellungnahme. (apa)
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