Montag, 29. November 2004

AK klagte Reiseveranstalter: Nach der Buchung darf Preis nicht erhöht werden

  • Gericht: Nachträgliche Kerosinzuschläge unzulässig
  • Reisebüro muss über Preiserhöhung informieren

Von Reiseveranstaltern nachträglich eingehobene Kerosinzuschläge sind unzulässig, wenn nicht vorher nachvollziehbar festgelegt ist, wie der neue Preis berechnet wird. In diesem Sinn hat jetzt das Handelsgericht Wien entschieden. In einer einstweiligen Verfügung hat das Gericht die Rechtsauffassung der Arbeiterkammer (AK) bestätigt, die den Reiseveranstalter Bentour geklagt hatte.

Bentour darf keine nachträglichen Kerosinzuschläge mehr von seinen Kunden verlangen. Aus Sicht der AK hat das - noch nicht rechtskräftige - Urteil "exemplarische Wirkung für die ganze Branche", weil sich die Veranstalter jeweils auf die allgemeinen Reisebedingungen beriefen. "Das Urteil ist ein Präzedenzfall, der für die ganze Branche Bedeutung hat", sagte eine AK-Juristin am Montag zur Austria Presse Agentur. Verträge von Reiseveranstaltern seien in dieser Hinsicht ergänzungsbedürftig. "Es müssen genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthalten sein", so die AK.

Genaue Angaben erforderlich
Nachträgliche Preiserhöhungen von Reiseveranstaltern sind laut Urteil nur dann zulässig, wenn die Preisänderungsklausel auch genaue Angaben zur Berechnung des neuen Preises enthält. Da Bentour - ebensowenig wie die meisten anderen Reiseveranstalter - keine solche Angaben in seinem Vertrag aufgenommen habe, verstoße die Preisänderungsklausel gegen eine Bestimmung des Konsumentenschutzgesetzes und ist somit unwirksam, bestätigt das Urteil des Handelsgerichts Wien die Rechtsauffassung der AK.

AK-Klage gegen Bentour
Die AK hat Ende August gegen den auf Türkeireisen spezialisierten Reiseveranstalter Bentour International GmbH eine Verbandsklage eingebracht. Wie die meisten anderen Reiseveranstalter hat Bentour im Sommer wegen der gestiegenen Kerosinpreise eine nachträgliche Preiserhöhung - den Kerosinzuschlag - verrechnet.

Auch VKI hat geklagt
Auch der Verein für Konsumenteninformation (VKI) hat Klagen wegen nachträglicher Kerosinzuschläge eingebracht. In der Vorwoche gab es einen "ersten Erfolg", der allerdings noch nicht auf einem Gerichtsurteil beruht: Der Veranstalter Ruefa erklärte sich zur Rückzahlung der Preiserhöhungen an seine Kunden bereit. Bei der ersten Verhandlung war kein Ruefa-Vertreter erschienen, der Veranstalter handelte sich damit ein Versäumnisurteil ein. (apa)

29.11.2004 12:43