Gnadenlose Justiz: Kalt abgeschoben
- Yasemine der Mutter entrissen und in die Türkei verfrachtet

Rückführung: Der Vater & eine Psychologin brachten Yasemine zurück in die Türkei.
Angeblich geht es Yasemine gut. In ihrem neuen alten Zuhause in Istanbul soll sie sich bereits bestens eingelebt haben. Das Wiedersehen mit ihrer türkischen Familie sei ohnehin sehr herzlich verlaufen. Und zudem spiele sie mittlerweile ja sogar schon wieder ausgelassen mit ihren Puppen.
Entführt. Behauptet jene Tiroler Sozialtherapeutin, die das sechsjährige Mädchen am 26. November 2004 im Auftrag des Lienzer Bezirksgerichts am Schulweg abpasste, mithilfe eines Gendarmen in ein Auto verfrachtete; und damit der Mutter die Obsorge entzog. Um die Kleine, nur Stunden später, gemeinsam mit dem Vater, per Flugzeug in dessen Heimat zu verbringen.
Justizskandal. Der Fall Yasemine bewegt ganz Österreich. Und wieder einmal stehen die verantwortlichen Behörden unter massivem Beschuss. Erst vergangenen Jänner sorgte in Salzburg eine ähnliche Causa der zwanghafte Entzug des achtjährigen Christian aus der Obhut seines Vaters für Schlagzeilen. Und auch diesmal scheint die Handlungsweise der Behörde mehr als fragwürdig. Denn selbst, wenn diese wie ihre Vertreter betonen gesetzeskonform vorgingen, bleibt Fakt: Einem Kind wurde immenses Leid zugefügt.
Psychische Folgeschäden. Mehr noch: Die Sechsjährige wird vermutlich mit schweren psychischen Folgeschäden zu kämpfen haben. Worauf übrigens eine Psychologin, die im Auftrag des Jugendwohlfahrtsamts in den vergangenen Monaten umfangreiche Gespräche mit Yasemine führte, längst hingewiesen hat.
Von einer Rückbringung in die Türkei, ist in ihrem (seit Wochen dem Gericht vorliegenden) Gutachten zu lesen, sei dringend abzuraten. Eine Trennung von der Mutter würde nämlich traumatische Auswirkungen haben weil Franziska K. klar erkennbar die wichtigste Bezugsperson für die Kleine wäre. Wohingegen die Expertin die Bindung der Sechsjährigen zu ihrem Vater als wenig bedeutend einstufte.
Gesetzeskonforme Entscheidung. Doch all diesen Diagnosen und Prognosen zum Trotz stützte sich Richterin Elisabeth Tegischer bei der Beurteilung der Rechtssache Yasemine nach zweieinhalbjähriger (!) Verhandlungsdauer ausschließlich auf die Gesetzesvorgaben. Nie, schluchzt Franziska K., hätte ich geahnt, dass solch eine Entscheidung gefällt werden könnte und alles so schrecklich enden wird
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