Dienstag, 30. November 2004

ÖBB-Frühpensionierungen: Rechnungshof
sieht sie 'im Wesentlichen gesetzeskonform'

  • "Einwirken auf Bedienstete zum vorzeitigen Pensionsantritt nicht feststellbar"

"Die Ruhestandsversetzungen von Bundesbahnbeamten durch die ÖBB erfolgten im Wesentlichen gesetzeskonform", so das Ergebnis des Wahrnehmungsberichtes des Rechnungshofes, der am Dienstag dem Nationalrat vorgelegt wurde. Demnach war das "Bemühen der ÖBB um Beachtung der maßgeblichen gesetzlichen Vorschriften nachvollziehbar".

Ein Einwirken der Bundesbahn auf die Bediensteten zum vorzeitigen Pensionsantritt konnte nicht festgestellt werden, wenngleich auch die Rahmenbedingungen einen früheren Pensionsantritt begünstigt hätten, berichtet der Rechnungshof. Die medizinische Richtigkeit der ärztlichen Gutachten, nach denen ÖBBler in Frühpension geschickt wurden, hatte das Kontrollorgan jedoch nicht überprüft.

Die Senkung des ÖBB-Personalstandes hat den Bundesbahnen keine Ersparnis gebracht, so der Rechnungshof (RH) in seinem jüngsten Wahrnehmungsbericht. Von 1989 bis 2002 sank die Gesamtzahl der Beschäftigten von rund 55.500 auf etwa 48.800 - gleichzeitig stieg durch die "restriktive Personalaufnahme" das Durchschnittsalter von 37,9 auf 39,7 Jahre an. Dies bewirkte in Verbindung mit den jährlichen Bezugssteigerungen, dass der Personalaufwand 2002 so hoch war wie 1993, berichtet der RH. 1993 wurde die ÖBB - auch mit dem Argument der Kostenersparnis - aus dem Bundeshaushalt ausgegliedert.

Heftige Kritik übte der Rechnungshof dabei an der Regierung. Diese hätte keine Kontrollen eingerichtet, um die Pensionslast einzugrenzen. Durch die Einbeziehung der allgemeinen Nebenbezugspauschale in die Gehaltssätze ab Mai 2002 werden demnach bis zum Auslaufen der betroffenen ÖBB-Pensionen bis etwa 2056 "voraussichtliche Mehrkosten für den Bund von rund 1.200 Mio. Euro entstehen", so die ernüchternde Einschätzung des Prüforgans.

Als Schlussfolgerungen empfiehlt der Rechnungshof, ein Controlling für die Pensionsgebarung der ÖBB einzurichten - soweit die Pensionsgebarung in der Verantwortung des Bundes liegt. Weiters seien die Auswirkungen der gesetzlich festgelegten "Nebengebührendurchschnittssätze" zu prüfen. Falls erforderlich, sei hierbei dafür "zu sorgen, dass wie bei anderen Pensionssystemen anstelle eines Durchschnittssatzes auf tatsächlich pensionsrelevante Zahlungsflüsse abgestellt wird", betonte der RH. Außerdem sei die Nachvollziehbarkeit der Nebenbezugspauschale zu prüfen und gegebenenfalls "die für den Bund drohenden Mehrkosten von insgesamt 1.200 Mio. Euro abzuwehren".

Im Zeitraum von 1998 bis 2002 kam es bei den ÖBB zu 7.200 Ruhestandsversetzungen. Im Juli 2002 waren nur mehr zwölf der damals rund 43.000 Beschäftigten älter als 60 Jahre. 63 Prozent der Ruhestandsversetzungen erfolgten vorzeitig wegen festgestellter Dienstunfähigkeit, so der Rechnungshof (RH) in seinem jüngsten Wahrnehmungsbericht an das Parlament. In vier Prozent der Fälle hat die ÖBB die Betroffenen zwangsweise in Frühpension geschickt. Voraussetzung dafür war, dass es für diesen Job keinen Bedarf mehr gab und eine Versetzung auf eine gleichrangige Stellung nicht möglich gewesen sei.

Laut Rechtslage können Bundesbahnbeamte nach über 34,5 Bahnjahren mit Anspruch auf eine Pension im Höchstmaß von 83 Prozent des Letztbezuges in den dauernden Ruhestand versetzt werden. Dies kann auf eigenen Ansuchen oder auf Initiative der ÖBB erfolgen. Außerdem können die ÖBB Mitarbeiter auch zwangspensionieren, wenn es für seine keine Beschäftigung mehr gibt. Daran änderte auch die ÖBB-Reform mit Jahresbeginn 2004 nichts.

Zuletzt hatten die ÖBB mit kolportierten Frühpensionierungsplänen für 4.000 Mitarbeiter im Alter ab 47 Jahren aufhorchen lassen. Erst im Sommer hatten die Bundesbahnen unter anderem den 47-jährige ÖBB-Personalchef Wolfgang Moldaschl in den Ruhestand geschickt. Er soll laut einem Medienbericht nun monatlich rund 5.000 Euro Pension erhalten. Eine offizielle Bestätigung dafür liegt nicht vor.

Das Sonderpensionierungsrecht gilt bei den ÖBB als Ersatz für Kündigungen. Den Kündigungsschutz haben die Eisenbahner in Einzelverträgen vereinbart. Ein Gesetzeseingriff, so ihr Argument, würde daher einer privatrechtlichen Enteignung entsprechen. Der neue ÖBB-Chef Martin Huber fordert seit Amtsantritt ein neues Dienstrecht, die Regierung hat dies auch nicht ausgeschlossen. Allerdings hatten Schwarz-Blau und ÖBB-Management diesen Plan bereits 2003, Streiks der ÖBB-Bediensteten gegen das neue Dienstrecht hatten aber eine Änderung bei den Kündigungsbestimmungen verhindert.

Den größten Frühpensionierungs-Boom hat es im Vorjahr bei den Lehrern gegeben: Schon wer das 50. Lebensjahr erreicht hatte, konnte bis 1. Dezember 2003 in vorzeitigen Ruhestand gehen. 3.000 bis 4.000 Lehrer haben davon Gebrauch gemacht. Dazu verabschiedeten sich auch 2.000 andere Beamte im Vorjahr in den Vorruhestand. Sie konnten, auch im Zuge einer Sonderaktion, ab 55 Jahren gehen. Auch bei Telekom Austria und Post sind im Rahmen des "Lehrermodells" zahlreiche Mitarbeiter in Frühpension geschickt worden.
(apa)

30.11.2004 13:59