Sonntag, 5. Dezember 2004

Fatales Gerichtsurteil: Sechsjährige Yasemine wurde in die Türkei verfrachtet!

  • NEWS: Sorgerechtsstreit tobte seit über zwei Jahren
  • Gericht fällte jetzt ein äußerst hartes Urteil

Der Sorgerechtsstreit um die sechsjährige Yasemine K. tobte über zwei Jahre: Jetzt fällte das Gericht ein hartes Urteil. Rückführung. Der Vater & eine Psychologin brachten Yasemine zurück in die Türkei. Die Mutter legte gegen das Urteil jetzt Berufung ein. NEWS-Bericht über die tragische Familiengeschichte!

Angeblich geht es Yasemine gut. In ihrem neuen - alten - Zuhause in Istanbul soll sie sich bereits bestens eingelebt haben. Das Wiedersehen mit ihrer türkischen Familie sei ohnehin sehr herzlich verlaufen. Und zudem spiele sie mittlerweile ja sogar schon wieder ausgelassen mit ihren Puppen. Dies behauptet jene Tiroler Sozialtherapeutin, die das sechsjährige Mädchen am 26. November 2004 - im Auftrag des Lienzer Bezirksgerichts - am Schulweg "abpasste", mithilfe eines Gendarmen in ein Auto verfrachtete; und damit der Mutter die Obsorge entzog. Um die Kleine, nur Stunden später, gemeinsam mit dem Vater, per Flugzeug in dessen Heimat zu verbringen.

"Psychische Folgeschäden"
Die Sechsjährige wird vermutlich mit schweren psychischen Folgeschäden zu kämpfen haben. "Von einer Rückbringung in die Türkei", ist in ihrem (seit Wochen dem Gericht vorliegenden) Gutachten zu lesen, sei "dringend abzuraten." Eine Trennung von der Mutter würde nämlich "traumatische Auswirkungen" haben - weil Franziska K. "klar erkennbar die wichtigste Bezugsperson" für die Kleine wäre. Wohingegen die Expertin die Bindung der Sechsjährigen zu ihrem Vater als "wenig bedeutend" einstufte.

Gesetzeskonforme Entscheidung
Doch all diesen Diagnosen und Prognosen zum Trotz stützte sich Richterin Elisabeth Tegischer bei der Beurteilung der "Rechtssache Yasemine" nach zweieinhalbjähriger (!) Verhandlungsdauer ausschließlich auf die Gesetzesvorgaben. "Nie", schluchzt Franziska K., "hätte ich geahnt, dass solch eine Entscheidung gefällt werden könnte - und alles so schrecklich enden wird ..."

Bis zu dem jetzigen "Kindesentzug" war die Lebensgeschichte der Lienzerin relativ friktionsfrei verlaufen. Vor siebeneinhalb Jahren, da hatte alles doch so wunderbar begonnen. Als die Osttirolerin einen Sommerjob an der türkischen Küste annahm - und dort den um vier Jahre älteren Kellner Bairan K. kennen lernte.

Große Liebe
Noch nie zuvor war die damals 35-Jährige von einem Mann so charmant umworben worden; noch nie zuvor hatte sie von einem Mann so viel Zuneigung erfahren; und noch nie zuvor hatte sie sich so rasch so sehr in einen Mann verliebt.

Jedenfalls: Schon nach wenigen Monaten bekundete der gebürtige Istanbuler die Ernsthaftigkeit seiner Gefühle - mit einem Heiratsantrag. Fazit: Die Vermählung erfolgte umgehendst, genauso wie der Umzug in seine Heimatstadt.

"Ein Alptraum"
"Und dann", erinnert sich Franziska K., "wurde ganz schnell aus meinem Traum ein Alptraum." Das Paar zog bei der Familie des Bräutigams ein, "und ich verlor alle meine Rechte." Nur noch Befehle hätte sie befolgen müssen: "Und meine Empfindungen und Gefühle zählten plötzlich überhaupt nicht mehr." Eine Situation, die sich selbst nach Yasemines Geburt nicht verbesserte - und auch nicht, als Franziska K. Ende 2001 abermals schwanger wurde. "Irgendwann hielt ich die Demütigungen nicht mehr aus. Und ich wollte nur noch weg." Aber nicht ohne ihre Tochter ...

Die Flucht
Niemals, so behauptet die Frau, wäre ihr die Mitnahme Yasemines erlaubt worden, nicht von ihrem Mann, nicht von seinen Verwandten, nicht von den türkischen Gerichten. Weswegen Franziska K. einen Fluchtplan zu schmieden begann ...

Fest steht: An einem Vormittag im Frühling 2002 verließ die Osttirolerin, mit ihrem Kind am Arm, ihre Wohnung im Istanbuler Stadtteil Fatih. Um Lebensmittel einkaufen zu gehen, wie sie ihren "Bewachern" sagte. Und dann stieg sie in ein Taxi und fuhr zum Flughafen, wo bereits zwei Tickets für eine Maschine nach Wien für sie hinterlegt waren. Zwölf Stunden später waren Yasemine und ihre Mutter daheim - in Lienz. Wo die Frau nur drei Tage später Sohn Dominik gebar.

Der Kampf beginnt
"Wochenlang", so Bairan K.s Anwältin Verena Rastner, "dachte mein Mandant, seiner Frau wäre etwas Schlimmes zugestoßen. Niemals wäre er vorerst ja auf die Idee gekommen, sie könnte ihn freiwillig verlassen haben." Schließlich behauptet der Türke bis dato: "Franziska hatte es gut bei mir."

Dass die Osttirolerin das anders empfunden haben muss, wurde dem Mann erst klar, als er erfuhr, dass Franziska K. in Österreich die Scheidung und die Doppelstaatsbürgerschaft für die gemeinsame Tochter beantragt hatte. Der Istanbuler erstattet daraufhin Anzeige wegen "Kindesentziehung", die türkischen Behörden sprachen die Mutter schuldig - und forderten die sofortige Herausgabe der Kleinen.

Tests und Türkei-Trip
Schließlich landete die "Akte Yasemine" im Bezirksgericht Lienz. Welches eine Psychologin damit beauftragte, das Mädchen bezüglich seiner Deutschkenntnisse zu prüfen. "Und weil das Kind", so Renate Vergeiner, die Mutter von Yasemines bester Freundin, "etwa nicht wusste, dass ein kleines Brot Brötchen genannt wird, kam die Sachverständige zu dem Schluss, die Kleine wäre in der Türkei besser sozialisiert als in Österreich."

Selbige Sozialtherapeutin war es freilich auch, die im August 2004 für zehn Tage nach Istanbul reiste, um dort das Lebensumfeld des Mädchens zu überprüfen. Das Resultat: "Yasemine wäre beim Vater nicht schlechter aufgehoben als bei der Mutter."

Manfred Weber, Vorstand des Jugendwohlfahrtsamts Tirol, konnte sich dieser Meinung nicht anschließen: "Unsere Fachkräfte hatten ja zahlreiche Gespräche mit dem Kind geführt. Dabei waren sie zu der Überzeugung gelangt, dass das Kind unbedingt bei Frau K. bleiben wollte ..."

Mahnung missachtet
Doch das Gericht setzte sich über diese Mahnungen hinweg und stützte sich bei seinem Urteil lieber auf das Gesetz. "Die Rückführung der Kleinen", ließen Behördensprecher mittlerweile verlauten, "entspricht der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs laut Haager Konvention." Nachsatz: "Wäre die Rückführung des Kindes nicht vollzogen worden, hätte Österreich mit einer Verurteilung durch den EU-Gerichtshof zu rechnen gehabt..."

Trotzdem will Herbert Weichselbraun, Franziska K.s Anwalt, Berufung einlegen. "Doch die Chance, dass Yasemine wieder zu ihrer Mutter zurück darf, schätze ich als gering ein ..."

Die gesamte Story lesen Sie in der aktuellen Ausgabe von NEWS!

5.12.2004 13:44