Neue Regelung für Sehbehelfe: Künftig doch Zuschüsse, aber sehr stark gelürzt
- Auch stark Sehbehinderte müssen bald mehr zahlen
- Kassen sollen so 35 Millionen Euro einsparen
Die im Zuge des Gesundheits-Finanzierungspakets beschlossene Kürzung der Zuschüsse bei Sehbehelfen ist fix. Entgegen dem ursprünglichen Plan, Zuschüsse nur noch für stark Sehbehinderte, für Kinder und für Bedürftige zu gewähren, soll jetzt der Zuschuss generell von 77 auf 27,40 Euro gekürzt werden.
Ausgenommen sind nur noch Kinder bis 15 Jahre, Personen, die von der Rezeptgebühr befreit sind, sowie Pensionisten, die eine Ausgleichszulage erhalten. Das berichtete die ZiB 1 Dienstagabend.
Bisher musste für eine 100 Euro teure Krankenkassenbrille 23 Euro selbst bezahlt werden, 77 Euro refundierte die Krankenkasse. Ab 1. Jänner wird die Kasse nur noch 27,40 Euro bezahlen, der Restbetrag - 72,60 Euro - muss aus der eigenen Tasche beglichen werden. Gesundheitsministerin Maria Rauch-Kallat (V) erklärte in der ZiB, die Krankenkassen sollen so in Summe 35 Millionen Euro einsparen.
Das Gesundheitspaket sieht weiters eine Erhöhung der Tabaksteuer um 0,18 Euro pro Packung, die Erhöhung der Krankenversicherungsbeiträge um 0,05 Prozentpunkte für Dienstgeber- und für Dienstnehmer, die Erhöhung der Höchstbeitragsgrundlage um 90 Euro auf 3.540 Euro, die Möglichkeit der Erhöhung des Spitalkostenbeitrags auf 10 Euro sowie die Erhöhung der Rezeptgebühr um 0,10 Euro auf 4,45 Euro vor.
(apa)
