Montag, 29. November 2004

Kleinere Annäherungen bei Ö-Konvent: Frage nach Grundrechten weiterhin offen

  • Khol mit Optimismus, SPÖ & Grüne pessimistischer
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Kleinere Annäherungen bei den Grundrechten und den Möglichkeiten der direkten Demokratie hat die Präsidiumssitzung des Österreich-Konvents am Montag gebracht. Weiterhin offen ist die Frage, in welcher Form Grundrechte eingeklagt werden können.

Während für die ÖVP Nationalratspräsident Andreas Khol weiterhin Optimismus demonstriert, zeigten sich SP-Präsidiumsmitglied Peter Kostelka und die Grüne Eva Glawischnig wesentlich pessimistischer.

Bei den Grundrechten habe man rund 30 bis 40 Bestimmungen besprochen, erläuterte Khol. Konsens herrsche darüber, dass es einen "umfassenden Rechtsschutz" geben soll, eine Staatshaftung bei Untätigkeit des Gesetzgebers und eine Einklagbarkeit bei Gerichten. Weiterhin strittig ist aber die Art der Einklagbarkeit.

SPÖ und Grüne wollen, dass jeder Bescheid, der ein Grundrecht verletzen könnte, von jedem einzelnen Bürger beim Verfassungsgerichtshof (VfGH) beeinsprucht werden kann. Khol plädierte für Gesetzesbeschwerden beim VfGH. Demnach könnte nicht ein einzelner Bescheid angefochten werden, sondern nur das Gesetz, auf dem der Bescheid basiert.

FP-Klubobmann Herbert Scheibner freute sich darüber, dass eine Forderung der FPÖ für Volksbegehren und Volksbefragungen außer Streit gestellt worden sei. Demnach soll das Teilnahmealter bei diesen Formen der direkten Demokratie von 18 auf 16 Jahre gesenkt werden. (apa)

29.11.2004 18:14