Mittwoch, 24. November 2004

Jeder vierte Scheinwerfer ist falsch ein- gestellt: Rund 7,2 Prozent sind sogar defekt

  • ARBö-Test zeigt grobe Mängel bei Auto-Beleuchtung auf
  • PLUS: Die Ergebnisse des Lichttests hier im Detail

Ein Viertel der Autoscheinwerfer auf Österreichs Straßen ist falsch eingestellt. Das stellte der Autofahrer-Club ARBÖ bei einer Verkehrssicherheitskampagne zum Thema "Licht und Sicht" im Burgenland fest. 600 Autos waren überprüft worden, 7,2 Prozent der Scheinwerfer waren überhaupt defekt.

Der Wegfall der jährlichen Begutachtung nach § 57 a ("Pickerl"), habe die Situation "mit Sicherheit verschärft und dazu beigetragen, dass kaputte oder falsch eingestellte Lichter viel zu spät entdeckt und repariert werden", so der ARBÖ in einer Aussendung.

Gravierende Licht-Mängel
Das Problem nicht funktionierender Lichter beschränke sich aber keineswegs aufs Burgenland. Bereits im März dieses Jahres hatte der ARBÖ bei einem Lichttest auf Autobahnstrecken in Tirol, Kärnten und im Burgenland gravierende Licht-Mängel festgestellt: Jedes 25. Fahrzeug war im stärksten Durchzugsverkehr einäugig unterwegs und jeder siebente Lenker hatte in der Abenddämmerung das Abblendlicht nicht eingeschaltet.

Nebelscheinwerfer
"Es hapert bei den Autolenkern auch an Wissen, wann genau welches Licht einzuschalten ist", müssen die ARBÖ-Pannenfahrer immer wieder feststellen. Besonders auffällig ist das Fehlverhalten bei Nebelscheinwerfern, die häufig verbotenerweise anstatt kaputten Abblendlichtern oder in falscher Kombination mit anderen Lichtern verwendet werden.

Abblendlicht, Fernlicht & Co.
Eine der wichtigsten rechtlichen Bestimmungen gilt dem Abblendlicht, das grundsätzlich, so die ARBÖ-Juristin Barbara Auracher-Jäger, inner- und außerhalb des Ortsgebietes bei Dämmerung, Dunkelheit, Nebel und anderen besonderen Witterungsbedingungen verpflichtend ist. Für das Fernlicht gilt, dass es im Ortsgebiet grundsätzlich verboten ist, aber bei Sichtbehinderungen durch Regen oder Schneefall, zur Abgabe optischer Warnzeichen ("Lichthupe") verwendet werden darf.

Passendes Licht einschalten
Außerhalb des Ortsgebietes ist das Fernlicht immer dann erlaubt, wenn 50 km/h überschritten werden dürfen und die Fahrbahn zu wenig beleuchtet ist. Nebelscheinwerfer sind alleine oder gemeinsam mit Abblendlicht erlaubt - und zwar bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel und auf engen und kurvenreichen Straßen. Nebelschlussleuchten dagegen dürfen ausschließlich bei Sichtbehinderung durch Regen, Schneefall, Nebel eingeschaltet werden. (apa/red)

24.11.2004 15:03