AK kritisiert Mietrechtgesetz-Novelle: Nur Beseitigung von "Vermieterfallen" geplant
- Zahlreiche "Mieterfallen" werden nicht angegangen
Die schwarz-blaue Regierungskoalition plant eine Novelle des Mietrechtsgesetzes. Dadurch sollen so genannte "Vermieterfallen", also rechtliche Stolpersteine für den "Hausherrn", beseitigt werden. Die ebenfalls zahlreich vorhandenen "Mieterfallen" werden - bis auf eine Ausnahme - aber nicht angegangen, kritisierte die AK am Freitag.
"Dass der Vermieter nicht einmal verpflichtet werden soll, klarzulegen, wofür er Zuschläge für die Richtwertmiete verlangt, zeigt, wie groß die Voreingenommenheit zu Gunsten der Vermieterposition ist", meinte Franz Köppl, Mietrechtsexperte der Arbeiterkammer (AK).
Die geplante Novelle wird derzeit in einer Arbeitsgruppe des Justizministeriums beraten. Die nun vorliegende Punktation ist kein Ministerialentwurf, sondern eine Art Zwischenstand. Die Beschlussfassung für das Gesetz dürfte für Mitte 2005 geplant sein.
Erklärtes Ziel der Novelle ist es, so genannte Vermieterfallen zu beseitigen: So sollen zum Beispiel unverhältnismäßige Sanktionen entschärft werden, wenn bei der Verlängerung von befristeten Mietverträgen gegen gesetzliche Vorgaben verstoßen wird. Sollte sich herausstellen, dass vermietete Wohnungen etwa aus technischen Gründen unbrauchbar sind, soll künftig keine automatische Herabstufung bei den Mieten erfolgen; zunächst ist nach dem neuen Gesetz der Mieter gefordert, dem Vermieter den Mangel mitzuteilen und eine Behebung des Schadens zu verlangen.
"Die Tendenz ist, die Vermieterfallen zu entschärfen, aber gleichzeitig die zahlreichen Mieterfallen zu ignorieren", sagte AK- Experte Köppl. Als Beispiele für Dinge, die nicht angegangen werden, nennt die AK eben die mangelnde Transparenz bei den Mietzinszuschlägen oder die Verpflichtung für den Mieter, vor dem Ausziehen die Wohnung auszumalen. Auch die so genannte "Präklusionsfrist", die bewirkt, dass überhöhte Mietzinse nach drei Jahren nicht mehr rechtlich bekämpft werden können, solle nicht gestrichen werden.
Laut AK soll es nur eine einzige "mieterfreundliche" Verbesserung in dem Vorentwurf geben: Dem Vermieter wird eine "Erhaltungspflicht" auferlegt, wenn der Zustand der Wohnung so schlecht ist, dass er eine "erhebliche Gesundheitsgefährdung" für den Mieter darstellt, beispielsweise durch offene Elektroleitungen. (apa)

