Angriff auf das Gastgewerbe: Grasser
will Kreditkarten-Trinkgelder versteuern!
- "Freiwillige Zuwendung" soll Lohnsteuer unterliegen
- Tourismusgewerkschaft lehnt Pläne vehement ab
Finanzminister Karl-Heinz Grasser will künftig Trinkgelder im Gastgewerbe, die über Kreditkarten oder die Zimmerrechnung geleistet werden, versteuern. Bar bezahlte Trinkgelder sollen weiterhin nicht der Lohnsteuer unterliegen. Die Tourismusgewerkschaft lehnt Grassers Plan vehement ab und spricht von einer "beschämenden Geldbeschaffungsaktion".
Anfang Dezember soll es im Finanzministerium ein klärendes Gespräch mit Vertretern und Steuerexperten der Arbeiterkammer (AK), Gewerkschaft und Wirtschaftskammer Österreich (WKÖ) geben.
"Grassers jüngste Geldbeschaffungsaktion" sei "beschämend", kritisierte der Vorsitzende der Gewerkschaft Hotel, Gastgewerbe, Persönlicher Dienst (HGPD), Rudolf Kaske. Die Löhne der Tourismusbeschäftigten lägen um ein Drittel unter den österreichischen Durchschnittsgehältern, die Mitarbeiter seien daher auf Trinkgelder angewiesen, um ihren Lebensunterhalt zu bestreiten. "Es ist absurd, jenen etwas wegzunehmen, die am wenigsten verdienen", so Kaske.
Rund ein Viertel bis ein Drittel aller Beschäftigten im Hotel- und Gastgewerbe bekommen Trinkgelder in unterschiedlicher Höhe, schätzt Kaske. Im Servicebereich in Bars und Hotels seien Trinkgelder häufig, bei Zimmermädchen hingegen immer seltener, an der Rezeption gebe es Trinkgeld nur für Sonderleistungen.
Trinkgeld sei "eine freiwillige Zuwendung des Gastes für gute Leistungen", die nicht dem Dienstverhältnis zuzurechnen sei und daher nicht der Lohnsteuer unterliege, meint Kaske. Kreditkarten-Trinkgelder seien "als Bezüge aus einem bestehenden Dienstverhältnis der Lohnsteuer zu unterziehen", heißt es hingegen im entsprechenden Erlass des Finanzministers.
Kommt es Anfang Dezember zu keiner Einigung zwischen Finanzministerium und Branche, will Kaske "alle rechtlichen Möglichkeiten ausloten" und gemeinsam mit den Kreditkarten "intelligente Lösungen" finden, um die Lohnsteuer zu umgehen. (apa)

