Donnerstag, 25. November 2004

Arbeiterkammer-Test zu Überweisungen: Hohe Spesen bei Einzahlung mit Zahlschein

  • Bis zu fünf Euro sind sogar beim Spenden zu zahlen
  • Arbeiterkammer fordert Recht auf eigenes Giro-Konto

Wer einen Erlagschein bar auf ein Konto einzahlt, wird von den Banken kräftig zur Kasse gebeten. Ein AK Test bei 13 Banken zeigt: KonsumentInnen, die kein Konto haben - immerhin 300.000 ÖsterreicherInnen - oder auf ein Konto einer Fremdbank einen Erlagschein bar einzahlen, müssen mit bis zu 5 Euro Spesen rechnen. Diese Kosten fallen teilweise auch an, wenn man eine Spende einzahlen will!

Wer also kein Konto hat - das sind meist PensionistInnen oder Personen, die Probleme mit der Rückzahlung ihrer Schulden hatten - und seine gesamten Zahlscheine für Miete, Telefon, Strom oder Gas monatlich an der Bankkassa bar bezahlt, zahlt 115 Euro im Jahr allein an Spesen beim höchsten Spesensatz von 5 Euro pro Zahlschein. Auch beim billigsten Spesensatz von 1,50 Euro kosten diese Erlagschein-Bareinzahlungen 34,50 Euro an Spesen im Jahr (23 Zahlscheine pro Jahr).

Die AK hat im Oktober bei 13 Wiener Kreditinstituten die Spesen für Bareinzahlungen von Erlag- und Zahlscheinen getestet. Erhoben wurden die Entgelte für Bareinzahlungen auf ein Konto einer fremden Bank, der eigenen Bank und für karitative Zwecke.

Auch beim Spenden wird abkassiert
Gerade vor Weihnachten sind die ÖsterreicherInnen spendenfreudig. Jedoch Vorsicht: Die Bareinzahlung einer Spende kann bis zu 3 Euro Spesen kosten. Das zeigt der AK Test bei 13 Banken. Zwei Drittel der getesteten Banken verlangen dafür keine Spesen. Manche Kreditinstitute haben auch Preisunterschiede, wenn die Spende auf ein Konto der eigenen Bank oder einer fremden Bank eingezahlt wird.

Recht auf Girokonto
Auf Grund der jüngsten Ergebnisse des AK Spesentests bei Zahlschein-Bareinzahlungen fordert die AK einen gesetzlichen Anspruch auf ein Girokonto für jeden Verbraucher. Außerdem darf die geplante EU-Geldwäsche-Verordnung nicht zu Lasten der KonsumentInnen gehen.

Geht es nach der EU-Verordnung sollen bei Einzahlungen, die nicht von einem Konto erfolgen, Name, Anschrift und Geburtsdatum angegeben werden müssen. Die AK befürchtet, dass durch diesen Mehraufwand, den KonsumentInnen zusätzliche Kosten entstehen können.

Die AK empfiehlt, Bareinzahlungen von Erlag- oder Zahlscheinen zu vermeiden, sofern das möglich ist und die Spesen zu vergleichen. Immerhin kann der Unterschied bei Zahlscheingebühren auf ein Konto einer Fremdbank bis zu 3,50 Euro betragen

Bareinzahlung beian Fremdbankan eigene Bank
Bank Austria4,00 Euro2,00 Euro
Bank für Tirol und Vbg2,00 Euro1,00 Euro
BAWAG2,50 Euro1,50 Euro
Dornbirner Sparkasse2,91 Euro0,75 Euro
EB u. Hypo Bgld3,00 Euro1,50 Euro
Erste Bank3,00 Euro3,00 Euro
Hypo Tirol2,00 Euro1,00 Euro
Hypo NÖ*5,00 Euro1,25 Euro
Hypo Vbg1,50 Euro0,75 Euro
Oberbank3,00 Euro1,50 Euro
PSK2,00 Euro1,50 Euro
RLB NÖ Wien**4,00 Euro0,80 Euro
Volksbank Wien3,00 Euro1,00 Euro

*Spesen bei Bareinzahlung zu Gunsten fremder Kreditinstitute je nach Kundenbeziehung von 2,50 bis 5 Euro möglich
**Innerhalb der Raiffeisengruppe werden 1,45 Euro verrechnet

Bareinzahlung beiSpende
Bank Austriagratis
Bank für Tirol und Vbggratis
BAWAG*0,55 Euro
Dornbirner Sparkassegratis
EB u. Hypo Bgld**1,50; 3,00 Euro
Erste Bank***3,00; 3,00 Euro
Hypo Tirolgratis
Hypo NÖgratis
Hypo Vbggratis
Oberbankgratis
PSKx)0,55 Euro
RLB NÖ Wiengratis
Volksbank Wiengratis

* BAWAG und PSK verrechnen für ausgewählte Spendenkonten 0,55 Euro, ansonsten die Spesen für interne (1,50 Euro) oder externe Zahlscheine (3,00 Euro)
** Die EB und Hypo Burgenland verrechnen für Spenden auf Konten der eigenen Bank 1,5 Euro, für Spenden auf Konten einer Fremdbank 3 Euro
*** Die Erste Bank verlangt keine Spesen für ausgewählte Spendenkonten (Zahlscheine liegen in den Filialen auf), ansonsten die Spesen für Spenden auf Konten der eigenen Bank (3,00 Euro) oder auf Konten einer Fremdbank (3,00 Euro)

(apa)

25.11.2004 09:53