Atypischer Handel: Immer mehr Teilzeit- und geringfügig Beschäftigte!
- Frauen besonders stark betroffen
- GPA: Betriebsrat wird als Störung empfunden
Österreichs Handel ist zunehmend von einer "Atypisierung" der Arbeitsbedinungen geprägt: Immer mehr Mitarbeiter sind teilzeitbeschäftigt oder in einem geringfügigen Beschäftigungsverhältnis. Betroffen sind vor allem Frauen. Der Umstieg in ein normales Vollzeit-Arbeitsverhältnis wird zunehmend schwieriger, so lautet der Tenor einer gemeinsamen Veranstaltung von Arbeiterkammer (AK) und Gewerkschaft der Privatangestellten (GPA), bei der eine Studie des Wirtschaftsforschungsinstituts (Wifo) zum Thema "Beschäftigung im Handel" präsentiert wurde.
Im österreichischen Handel gibt es rund 496.000 Beschäftigte. Mahr als die Hälfte davon sind Frauen, mehr als ein Viertel ist teilzeitbeschäftigt und jeder zehnte geringfügig beschäftigt - verbunden mit einer sinkenden Zahl an Lehrlingen. Keine andere Brache war von der Liberalisierung und Flexibilisierung so stark betroffen wie der Handel, ist sich Studienautor Peter Huber sicher.
Das Jobkarussell im Handel drehe sich zudem noch schneller als in anderen Branchen - jeder zweite Beschäftigte im Handel wechselt innerhalb eines Jahre den Job. Teilzeit und geringfügige Beschäftigung werden aber immer mehr zu einem "Dauerzustand", gibt Huber zu bedenken. So waren von 100 geringfügigen Beschäftigten im Jahr 2000 ein Jahr später 53 noch immer geringfügig beschäftigt und 2002 immerhin noch 41.
Daher stelle sich die Frage, wie die Handelsbeschäftigten dabei unterstützt werden können, in den primären Arbeitsmarkt zu kommen. Eine der möglichen wirtschaftspolitischen Reaktionen könnte sein, jene Betriebe, die geringfügig beschäftigte Mitarbeiter haben, dazu zu motivieren, eine Integration dieser atypischen Beschäftigen in den Primärmarkt zu ermöglichen, so der Experte.
Wenn auch die Zahl der Beschäftigungsverhältnisse im Handel steigt - im Zeitraum 1995 bis 2002 um 3,4 Prozent, so sei dies vor allem auf die steigende Zahl an Teilzeitkräften zurückzuführen. Umgerechnet in Vollzeitäquivalente stagniere die Beschäftigung im Handel bestenfalls, hieß es. Ein weiterer Impuls für diese Atypisierung sei die Änderungen der Öffnungszeiten 1997 gewesen. Ladenöffnungszeiten haben zwar wenig Effekte auf die Beschäftigung, sehr wohl aber auf die Art der Beschäftigung, betonte Huber.
Der Einsatz von Teilzeitkräften im Handel berge aber auch zunehmend das Problem in sich, dass diese Möglichkeit des flexiblen Arbeitseinsatzes eine Reihe von Missständen in Bezug auf die Einhaltung des Arbeitsrechtes aufwerfe, sagte der Leiter der Rechtsabteilung in der Arbeiterkammer, Hans Trenner. Teilzeitkräfte seien meist "das Heer an Reservisten, das als Rangiermasse immer dann eingesetzt wird, wenn es Bedarf an Arbeit gibt". Nach dem Motto "ein guter Verkäufer schaut nicht auf die Uhr" gebe es dann aber oft Probleme beim Lohn, bezahlt werde auch in Form von Gutscheinen, räumte GPA-Experte Manfred Wolf ein.
Ein weiterer Missstand, der von AK und GPA kritisiert wurde, sei die Abgeltung von Vor- und Nacharbeitszeiten. Die Arbeitsverträge halten meist die offiziellen Öffnungszeiten als vorgegebene Arbeitszeit fest, die Zeiten für Vorbereitungsarbeiten oder Wegräumen nach dem Zusperren würden oft als Gratisarbeit angesetzt, hieß es. Durch so genannte All-Inn-Klauseln in den Verträgen bestehe dann auch keine Möglichkeit, eine Abgeltung zu fordern.
Auf Grund von "oft Menschen verachtenden Situationen" im Handel sei vor allem eine starke Belegschaftsvertretung nötig, die es aber fast nicht gebe. Ein Betriebsrat werde als "störend" empfunden und als Bedrohung. "Das beste Zeichen dafür, dass es in einem Unternehmen keine Probleme gibt, ist, wenn es dort keinen Betriebsrat gibt", zitiert Wolf die meist gültige Meinung in der heimischen Handelslandschaft. (apa)

