Mittwoch, 24. November 2004

Grasser versichert: Langfristige Rechtssicherheit für Privatstiftungen!

  • Rund 2.600 Privatstiftungen in Österreich
  • Fries: Stiftungen exzellent für Kernaktionäre

"Keinerlei Veränderungen" verspricht Finanzminister Karl-Heinz Grasser den heimischen Privatstiftungen. "Wir können Ihnen Rechtssicherheit versprechen und Österreich wird auch als Standort für Stiftungen weiterhin äußerst attraktiv bleiben", sagte Grasser am 3. Österreichischen Stiftungstag der Constantia Privatbank vor mehr als 400 Stiftern, Stiftungsvorständen, Rechts- und Steuerexperten.

Die aktuelle Gesetzeslage habe in den vergangenen zehn Jahren einen regelrechten Boom bei der Gründung von Privatstiftungen in Österreich ausgelöst. Mittlerweile gibt es rund 2.600 Privatstiftungen im Land. Privatstiftungen trügen wesentlich dazu bei, dass Unternehmen, Unternehmenszentralen und Vermögen im Inland verbleiben und so auch in Österreich ihre Steuern zahlten, so Grasser.

Für den Leiter der Steuerreformkommission, Professor Herbert Kofler, sind Stiftungen "in vielen Fällen die einzige Möglichkeit, eine Zersplitterung und die damit verbundenen Probleme für Unternehmen im Familienbesitz zu verhindern". Auch im Hinblick auf die Erbschaftssteuer, die insbesondere bei der Vererbung von Unternehmen "geradezu ruinös sein kann, ist die Stiftung absolut unverzichtbar", so Kofler. Stiftungen trügen damit wesentlich zur Bestandssicherung von Unternehmen und damit der Erhaltung der Steuerquellen bei, "ein Effekt der sonst allenfalls mit komplizierten Gesellschaftskonstruktionen zu erzielen wäre".

Wirtschaftsanwalt Rudolf Fries, Sprecher einer Investorengruppe beim Stahlkonzern Böhler-Uddeholm, erwartet in den kommenden Jahren wesentliche Änderungen in der Führung der Privatstiftungen: Spätestens mit dem Ausscheiden der "Stiftergeneration" aus dem aktiven Geschäftsleben würden verstärkt Manager in die bisher von Steuerexperten und Anwälten dominierten Stiftungsvorstände einziehen müssen.

Fries forderte auch eine Änderung des Übernahmerechts: "Die Rechtsform der Privatstiftung ist für Investoren, die sich als Kernaktionäre börsenotierter Unternehmen betrachten, exzellent geeignet. Das derzeitige Übernahmerecht ist aber gerade im Hinblick auf den Aufbau österreichischer Kernaktionäre höchst kontraproduktiv." (apa)

24.11.2004 16:27