Dienstag, 23. November 2004

Streit um Süßigkeiten: Haribo verliert Markenstreit auch in zweiter Instanz!

  • Katjes darf Marke "Yogurtgums" behalten
  • Eine Revision ließ das Gericht nicht zu

Der Süßwarenhersteller Haribo ist auch in zweiter Instanz mit dem Versuch gescheitert, dem Konkurrenten Katjes die Verwendung der Marke "Yogurtgums" zu untersagen. Das Oberlandesgericht Düsseldorf wies am Dienstag die Berufung von Haribo gegen eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf zurück. Eine Revision ließ das Gericht nicht zu.

Haribo hatte argumentiert, bei der Bezeichnung für die weichen, unter Zusatz von Joghurt hergestellten Fruchtgummis von Katjes handle es sich um eine reine Inhaltsbezeichnung. Ein Markenschutz sei deshalb nicht möglich. Haribo hatte von Katjes deshalb die Zustimmung zur Löschung der Marke erzwingen wollen.

Das Oberlandesgericht folgte der Argumentation von Haribo nach Angaben von Sprecher Hans-Joseph Scholten nicht. Es bestätigte vielmehr die Rechtsauffassung des Landgerichts, nach der es auf den beschreibenden Charakter des Namens allein nicht ankomme. Vielmehr sei entscheidend, ob "ein nicht ganz unerheblicher Teil der Verbraucher" in der Bezeichnung einen Hinweis auf die Herkunft der Ware "aus einem bestimmten Geschäftsbetrieb oder ein Unterscheidungsmerkmal gegenüber Waren anderer Herkunft sehen" könne. Die konkrete Verwendung der Bezeichnung "yogurtgums", die weder in der deutschen noch in der englischen Sprache gebräuchlich und auf der Packung hervorgehoben sei, spreche für diese Einschätzung, erklärte das Gericht.

Ob es sich bei dem Namen tatsächlich um eine eintragungsfähige und schutzwürdige Marke handelt, musste der Senat in diesem Verfahren nicht klären. Dies bleibe dem Markenamt in München und den zur Überprüfung seiner Entscheidungen berufenen Instanzen überlassen, erklärten die Düsseldorfer Richter. (apa)

23.11.2004 16:30