Prozessakten belegen: Grasser wies Spenden für nicht existierenden Fonds an
- 'profil': Laut Aktennotiz könne Finanzminister "anweisen, statt eines Honorars für einen guten Zweck zu spenden"
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von Grasser-Mitarbeiter
Wie das Nachrichtenmagazin "profil" in seiner aktuellen Ausgabe berichtet, hatten die im Jahr 2003 geführten politischen Auseinandersetzungen um den Sozialfonds von Finanzminister Karl-Heinz Grasser gerichtliche Nachspiele. Prozessunterlagen, die nun in "profil" veröffentlicht werden, zeigen, dass die Vorwürfe der Opposition gegen den Finanzminister berechtigt waren: Grasser hatte Honorare für seine Vorträge verlangt, diese sind auch einkommensteuerpflichtig.
Einer Aktennotiz zufolge hatte am 13. 2. 2002 im Finanzministerium eine Besprechung zur Gründung einer Stiftung für sozial Bedürftige stattgefunden. Anwesend waren Grassers Kabinettschef Matthias Winkler, Kabinettsmitarbeiter Fritz Simhandl, Notar Georg Weißmann sowie Notarsubstitut Christian Mayer. In der Notiz wurde festgehalten: "Mittel für Hilfe können von Firmen etc. kommen, die den Minister um Vorträge ersuchen, d.h. er kann anweisen, statt eines Honorars für einen guten Zweck zu spenden."
Grasser selbst hatte in einer parlamentarischen Anfrage im Juli 2003 gemeint: "Eine Einkommenssteuerpflicht ergibt sich, wenn ... ein Honorar vereinbart wird, der Vortragende auf Auszahlung verzichtet und um direkte Überweisung auf ein Spendenkonto ersucht." Seinen eigenen Aussagen zufolge wäre Grasser also einkommenssteuerpflichtig gewesen.
Grasser sah sich aber nie einer Steuerpflicht unterworfen, weil das Geld seinen Angaben zufolge auf ein Treuhandkonto floss, für das er, wie er später auch vor Gericht aussagte, weder "verfügungs- noch zeichnungsberechtigt" gewesen sei.
Anfang 2003 gingen zweimal "Spenden" auf das Konto der "Karl-Heinz-Grasser-Stiftung" ein. Zu dieser Zeit gab es jedoch weder eine Stiftung noch einen Fonds. Dieser wurde erst am 19. Juli 2004 gegründet.
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