Gericht verteidigt Entscheidung im Sorge- rechtsstreit: Internationales Abkommen
- Mädchen am Schulweg abgefangen und weggebracht
- Mutter war mit Mädchen aus Türkei vor Mann geflohen
Das Oberlandesgericht Innsbruck hat die Entscheidung, die kleine Yasemin zu ihrem Vater in die Türkei rückzuführen, verteidigt. Die Mutter der Sechsjährigen war vor zwei Jahren zusammen mit ihrer Tochter aus der Türkei geflüchtet. Der Vater versuchte, das Kind in die Türkei zurückzuholen. In einer schriftlichen Erklärung wurde am Montag erneut darauf verwiesen, dass die Justiz "in Entsprechung der völkerrechtlichen Verpflichtung Österreichs auf Grund des Haager Übereinkommens über die zivilrechtlichen Aspekte internationaler Kindesentführung" diesen Beschluss gefasst habe.
Das Kind ist laut Oberlandesgericht am Freitag um 7.30 Uhr auf dem Weg zur Schule von einer Person des Kriseninterventionsstabes angesprochen und zum Einsteigen in ein Fahrzeug aufgefordert worden. Diese Aktion sei unter Mitwirkung jener kinderpsychologischen Sachverständigen erfolgt, die in den vergangenen Monaten das Kind mehrfach begutachtet habe und damit zur Bezugsperson geworden sei, hieß es in der Darstellung.
Das Kind sei freiwillig und ohne jegliche Anwendung von körperlicher Gewalt in das bereitgestellte Fahrzeug gestiegen und dann zum Flughafen Schwechat gebracht worden. Für diese Fahrt sei ein weiterer psychologischer Sachverständiger beigezogen worden, um eine weitestmögliche Schonung des Kindes zu gewährleisten. Mittlerweile sei das Kind in der Türkei und werde dort 14 Tage lang von der sachverständigen Bezugsperson nachbetreut, um die Eingewöhnung des Kindes zu erleichtern.
Die Gerichte hätten im rechtskräftig abgeschlossenen Verfahren über die Rückgabe das Kindeswohl eingehend geprüft und seien zum Ergebnis gekommen, dass mit einer schwerwiegenden Gefahr für das körperliche und seelische Wohlbefinden des Kindes nicht zu rechnen ist. Nach dem Haager Kindesentführungsübereinkommen hätte die Republik Österreich mit einer Verurteilung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg zu rechnen gehabt, falls die rechtskräftig angeordnete Rückführung des Kindes nicht vollzogen worden wäre.
Verwiesen wurde außerdem darauf, dass unabhängig vom gegenständlichen Verfahren, umgekehrt auch die Türkei nach diesem Abkommen zur Rückführung entführter Kinder verpflichtet sei. Solche Fälle seien nach Mitteilung des Bundesministeriums für Justiz "teils bereits abgewickelt worden, teils noch anhängig".
Das in der Türkei geborene Mädchen lebte seit zwei Jahren in Osttirol. Die Mutter der mittlerweile Sechsjährigen war vor zwei Jahren zusammen mit ihrer Tochter aus der Türkei geflüchtet. Seit Monaten versuchte der Vater, das Kind in die Türkei zurückzuholen. In der Türkei war dem Vater das Sorgerecht zugesprochen worden.
(apa/red)
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