Donnerstag, 25. November 2004

Beteiligung an "Battle Groups": Präsident Heinz Fischer sieht keine Beistandspflicht

  • VfGH-Präsident Karl Korinek siegt auch keine Probleme
  • Alfred Gusenbauer nennt Platter-Zusage "frühreif"

"Eine Beistandsverpflichtung ist mit der Neutralität nicht vereinbar. Und wir sind daher auch keine Beistandsverpflichtung eingegangen." Das sagte Bundespräsident Fischer im Ö1-Morgenjournal vom Donnerstag im Zusammenhang mit der Teilnahme einer österreichischen Kampftruppe an EU-Militäreinsätzen. Diese Kampftruppen seien "die logische Folge davon, wozu sich Österreich bereits verpflichtet hat".

Österreich wird "unter Bedachtnahme auf die Neutralität an den so genannten Petersberg-Aufgaben teilnehmen", sagte Fischer. Damit seien "Zielsetzungen solidarischen Verhaltens" gemeint, etwa Katastrophenhilfe, Terrorbekämpfung oder Friedenssicherung, "bis hin auch zu Kampfeinsätzen zur Friedensschaffung". Die Grenze für Österreich liege allerdings bei Kampfeinsätzen, "die als Kriegshandlungen definierbar wären und kein UNO-Mandat haben". An solchen Aktionen würden neutrale Länder wie Österreich, Schweden oder Finnland "vermutlich" nicht teilnehmen. "Und es kann uns auch niemand zwingen, uns zu beteiligen", betonte der Bundespräsident. Auch ein Beitritt zu einem Militärpakt oder eine Beteiligung an Kriegen sei nicht mit der Neutralität vereinbar.

Jedes EU-Land hat "große Verantwortung"
Richtige Kampfeinsätze werden "Gott sei Dank" nicht die Regel sein, aber "es wird sie auch geben". Jedes EU-Land habe aber eine "große Verantwortung" auch "vor Müttern, Söhnen und Töchtern des jeweiligen Landes". Bei Österreich komme außerdem "auch das völkerrechtliche Element hinzu". Auch wenn Österreich daher "von Fall zu Fall" über einen Einsatz entscheide, werde es in der EU geschätzt, "dass sich Österreich überhaupt beteiligt".

Die EU-Verteidigungsminister hatten sich am Montag auf die Bildung von 13 mobilen Kampftruppen geeinigt, darunter ein gemeinsamer deutsch-österreichisch-tschechischer Verband. Österreich wird sich mit 200 Mann an der Kampftruppe beteiligen.

Für Korinek keine Probleme
Keine rechtlichen Probleme sieht der Präsident der Verfassungsgerichtshof (VfGH), Karl Korinek, in der Teilnahme Österreichs an den geplanten EU-Kampftruppen ("battle groups"). Österreich habe bereits mit dem EU-Beitrittsvertrag der "solidarischen Mitwirkung" an friedenserhaltenden und friedenssichernden Maßnahmen im Rahmen der EU zugestimmt, sagte Korinek am Donnerstag bei einer Pressekonferenz. Ein UNO-Beschluss ist für ihn rechtlich nicht notwendig.

Platter-Zusage "frühreif"
Kritik an Verteidigungsminister Günther Platter (V) übt SPÖ-Vorsitzender Alfred Gusenbauer. Die diesbezügliche Zusage Platters zur Teilnahme Österreichs an einem EU-Kampfverband in Brüssel sei "frühreif und überzogen" gewesen und zudem ohne Konsultationen im österreichischen Parlament erfolgt, sagte Gusenbauer am Donnerstag bei einem Pressegespräch in Villach.

Nach den Worten des SPÖ-Bundesparteichefs sei es selbstverständlich, dass sich Österreich an den europäischen Anstrengungen in sicherheitspolitischer Hinsicht beteilige. Allerdings müsse ein jedes derartiges Engagement im Einklang mit dem Neutralitätsgesetz stehen. Für die Beteiligung des Bundesheeres an Kampfeinsätzen sei deshalb unbedingt ein Mandat der UNO oder der OSZE erforderlich. Gusenbauer: "Ohne Mandat gibt es auch keinen Truppeneinsatz." (apa)

25.11.2004 14:54