"Nicht gesetzwidrig": VfGH bestätigt das ausgedehnte Tiroler Lkw-Nachtfahrverbot!
- Ist eine "zielführende Maßnahme" für Umweltschutz
- Antrag der Vorarlberger Landesregierung abgelehnt
Das ausgedehnte Tiroler Lkw-Nachtfahrverbot bleibt. Zu dieser Entscheidung ist der Verfassungsgerichtshof (VfGH) nach Angaben vom Montag gekommen. Die Ausweitung sei nicht gesetzwidrig, sondern wurde als "zielführende Maßnahme" für den Umweltschutz bezeichnet.
Der Verfassungsgerichtshof war auf Grund eines Antrages der Voralberger Landesregierung tätig geworden. Die Vorarlberger hatten sich am Lkw-Nachtfahrverbot im Winter gestoßen, das bereits ab 20.00 Uhr statt zuvor ab 22.00 Uhr bis 5.00 Uhr früh verordnet worden war.
Die Verordnung des Landeshauptmannes, mit der (auch) die Ausweitung im Winter festgelegt wird, sei nicht gesetzwidrig, betonten die Höchstrichter. Der Verfassungsgerichtshof führte in seiner Entscheidung aus, dass der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa (V) - gestützt auf eingeholte Gutachten - annehmen könne, dass das Lkw-Nachtfahrverbot eine "zielführende Maßnahme" im Sinne des Umweltschutzes sei.
In der - wie es in der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofes wörtlich hieß - "umweltpolitisch fast aussichtslos erscheinenden Lage" müsse es zu einer Abwägung der "schwerwiegenden Interessen des Umwelt- und Gesundheitsschutzes" mit den - von der Vorarlberger Landesregierung ins Treffen geführten - negativen wirtschaftlichen Folgen durch das Lkw-Nachtfahrverbot kommen. Wenn der Landeshauptmann von Tirol diese Nachteile zunächst geringer einschätze als das Bedürfnis nach einer Annäherung an die fallenden Grenzwerte für Stickstoffdioxid trete der Verfassungsgerichtshof dieser Abwägung nicht entgegen.
Nach den Erfahrungen des ersten Winters mit ausgeweitetem Lkw-Nachtfahrverbot muss sich der Landeshauptmann substanziell mit eventuell vorgetragenen Bedürfnissen der Wirtschaft auseinander setzen und die Möglichkeit ihrer Berücksichtigung prüfen, verlangten die Richter in dem Urteil. Sollten sich von sachverständiger Seite Zweifel an der Wirkung des Nachtfahrverbotes oder lassen sich empfindliche Beeinträchtigungen der Vorarlberger Wirtschaft nicht vermeiden lassen, werde sich der Landeshauptmann mit der Frage befassen müssen, ob auf Grund des Verursacherprinzips nicht gleichzeitig auch die Höchstgeschwindigkeit für Pkw herabzusetzen sei.
Van Staa zeigt sich erfreut
Der Tiroler Landeshauptmann Herwig van Staa (V) hat sich erfreut über das Urteil des Verfassungsgerichtshofes gezeigt. Die Entscheidung bestätige "klar den Tiroler Weg in der Verkehrspolitik", erklärte Van Staa am Montag.
Die durchgeführten Untersuchungen und Gutachten würden "eindeutig" die gesetzten Maßnahmen belegen. Auch die ständige gezielte Information der Institutionen in Österreich und Europa hätten Wirkung gezeigt. "Wir haben bereits bisher alle uns zur Verfügung stehenden Gutachten und Untersuchungen, sowie die mehr als 1.200 Unterschriften von Tiroler Ärzten an die Europäischen Institutionen und an den Europäischen Gerichtshof weitergeleitet", betonte der Landeshauptmann.
(apa/red)
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