Marktmacht der Netzbetreiber ist groß: TKK analysiert die Mobilterminierung
- Wettbewerbsprobleme entstehen durch hohe Kosten
- Strukturelle Besonderheiten bringen Monopolstellung
Die Telekom-Control-Kommission (TKK) hat bei einer Marktanalyse festgestellt, dass alle fünf heimischen Mobilfunkanbieter In Sachen Mobilterminierung (Anrufzustellung) über eine beträchtliche Marktmacht verfügen. Die Kommission untersuchte die Marktmacht-Indikatoren monopolistische Marktstruktur, Markteintrittsbarrieren, nachfrageseitige Gegenmacht und Marktanteile.
Der Grund für die Monopolstellung sind zwei strukturelle Besonderheiten der Terminierungsleistung: Die Anrufzustellung (Terminierungsleistung) zu einem bestimmten mobilen Endgerät (Mobilfunkteilnehmer) ist eine Monopolleistung und kann durch keinen anderen Betreiber als denjenigen, bei dem die SIM-Karte freigeschalten ist, erbracht werden.
Die gesamten Kosten eines Gesprächs zu einem Mobilfunkteilnehmer trägt der rufende Teilnehmer. Dem Angerufenen fallen keine Kosten an, obwohl er entscheidet, über welches Netz die Zustellung des Gesprächs zu ihm erfolgt. Dies hat zur Folge, dass Wettbewerbsmechanismen nicht bzw. nur unzureichend funktionieren.
Wettbewerbsprobleme
Diese zwei strukturellen Besonderheiten sind der Grund für eine Reihe von (potenziellen) Wettbewerbsproblemen, die im Falle einer Nichtregulierung der Mobilterminierungsleistung in das jeweilige Mobilfunknetz auftreten würden:
Das aus ökonomischer Sicht wesentlichste Wettbewerbsproblem sind überhöhte Terminierungsentgelte für Anrufe von Festnetzen ins Mobilnetz. Da diese direkten Einfluss auf die variablen Kosten eines Festnetzbetreibers haben kommt es in der Folge zu überhöhten (Endkunden-)Preisen für Gespräche von Festnetzen in Mobilnetze. Zu Marktverzerrungen auf Grund zu hoher Terminierungsentgelte kann es aber auch für Anrufe zwischen Mobilnetzen kommen. In diesem Zusammenhang ist auch die Preisdiskriminierung von on-net zu off-net calls zu erwähnen. Schließlich können etablierte Betreiber durch Zusammenschaltungsverweigerung, überhöhte Terminierungsentgelte, Preisdiskriminierung oder andere, nichtpreisliche Taktiken den Markteintritt bzw. Marktauftritt kleinerer Mobilfunkbetreiber wesentlich erschweren.
Maßnahmen der TKK
Um die angeführten Wettbewerbsdefizite zu beseitigen, hat die TKK daher allen Mobilbetreibern Verpflichtungen auferlegt. Alle Betreiber sind in Bezug auf die Qualität und den Preis der Leistung "Terminierung in ihr Mobiltelefonnetz" einer Nichtdiskriminierungsverpflichtung unterworfen. Weiters ist von allen fünf Unternehmen ein Standardangebot für Terminierung binnen zwei Monaten nach Rechtskraft des Bescheides der TKK zu veröffentlichen. Schließlich hat sich das Entgelt für Mobilfunkterminierung an den langfristigen durchschnittlichen zusätzlichen Kosten eines effizienten Betreibers zu orientieren. (apa/red)
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