Kartellgericht schreitet ein: Fusion der Lenzing AG mit Tencel-Gruppe untersagt
- Gäbe weltweites Monopol bei Erzeugung von Lyocell
- Die Entscheidung ist aber noch nicht rechtskräftig
Das Wiener Oberlandesgericht (OLG) hat als zuständiges Kartellgericht den Zusammenschluss der Lenzing AG mit der britischen Tencel-Gruppe untersagt. Wie Pressesprecher Anton Sumerauer am Freitag betonte, sei diese Entscheidung "nach mehrmonatiger intensiver Prüfung" gefallen. Die Fusion wurde nicht genehmigt, "weil dadurch faktisch ein weltweites Monopol der Lenzing für die Erzeugung von Lyocell - einer erst seit rund zehn Jahren auf dem Markt befindlichen Faser auf Cellulosebasis - entstünde, was den Intentionen des Wettbewerbsrechtes zuwiderliefe", hieß es.
Das OLG verweist ausdrücklich darauf, damit zur selben Auffassung gelangt zu sein wie bereits die Europäische Kommission. Die Entscheidung ist allerdings nicht rechtskräftig.
"Lenzing konnte sich im Verfahren vor dem Kartellgericht nicht zur verbindlichen Zusage der Schaffung von Arbeitsplätzen in nennenswertem Umfang oder auch nur zur Erhaltung sämtlicher derzeit bestehender Arbeitsplätze entschließen", legte das OLG dar. Eben so wenig sei eine längerfristige Garantiezusage für den Forschungsstandort Österreich abgegeben worden. Nach Ansicht des OLG waren die tatsächlich angebotenen Auflagen "in keiner Weise geeignet, die wettbewerbsrechtlichen Bedenken des Kartellgerichts auszuräumen."
Tencel setzte letztes Jahr 100 Mio. Euro um
Der oberösterreichische Faserkonzern Lenzing hatte Anfang Juni die komplette Übernahme der britischen Tencel-Gruppe angemeldet. Als Verkäufer wurde die zur britischen Finanzgruppe CVC gehörende Corsadi BV angegeben.
Tencel, wie Lenzing in der Herstellung und dem weltweiten Vertrieb von Faserprodukten tätig, beschäftigte zuletzt rund 350 Mitarbeiter und setzte im vergangenen Jahr 100 Mio. Euro um. Mit der Übernahme von Tencel wollte Lenzing seine Lyocell-Kapazitäten verdreifachen. (apa)
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