Donnerstag, 28. Oktober 2004

Hintergrund-Info: Der lange Weg zur Verfassung für die Europäische Union

  • Die wichtigsten Etappen seit 1997 im Überblick

Die Grundlagen für die EU-Verfassung wurden schon 1997 gelegt. Ab Anfang 2002 wurde sie im Konvent debattiert, im Juni 2004 wurde sie von den Staats- und Regierungschefs der Mitgliedsländer beschlossen. Im Folgenden ein Überblick über die wichtigsten Etappen.

JUNI 1997: In Amsterdam verabschieden die Staats- und Regierungschefs grundlegende Vertragsänderungen; über Reformen für den institutionellen Aufbau der EU einigen sie sich aber nicht. Die offen gebliebenen Fragen, die "left over" von Amsterdam, sind die Neuordnung der Stimmengewichte im Rat, die Reform für die Zusammensetzung der Kommission und ein Übergang von der Einstimmigkeit zu Mehrheitsabstimmungen in möglichst vielen Bereichen.

DEZEMBER 2000: Der Gipfel von Nizza soll die EU für die Erweiterung rüsten. Festgelegt werden die Stimmen- und Mandatszahlen für bis zu 27 Staaten. Vier Fragen bleiben für den "Post-Nizza-Prozess" offen: die Kompetenzaufteilung zwischen EU und Mitgliedstaaten, die Vereinfachung der Verträge, die Rolle der nationalen Parlamente und der Status der Europäischen Grundrechtecharta.

DEZEMBER 2001: Im gleichnamigen Brüsseler Vorort verabschiedet der Gipfel die "Erklärung von Laeken zur Zukunft der Europäischen Union". Darin wird ein Konvent beschlossen, der mit Vertretern der Regierungen, der nationalen Parlamente, des EU-Parlaments und der EU-Kommission eine Verfassung entwerfen soll. Erstmals verzichten die Regierungen damit auf ihr Vorrecht, Reformen der EU allein vorzubereiten.

JUNI 2003: Nach eineinhalbjähriger Debatte legt der Konvent seinen Verfassungsentwurf vor, der eine Woche später vom Gipfel in Thessaloniki als "gute Ausgangsbasis" für die Neuordnung der Europäischen Union bezeichnet wird.

DEZEMBER 2003: In Brüssel wollen die Staats- und Regierungschefs die drei Monate zuvor begonnene Regierungskonferenz zur Verfassung abschließen. Beim Hauptstreitpunkt, der Reform des Abstimmungssystems für Mehrheitsentscheidungen im Ministerrat, gibt es jedoch keine Annäherung mit Polen und Spanien, die den Konventsvorschlag ablehnen.

JUNI 2004: Der EU-Gipfel in Brüssel einigt sich auf die künftige europäische Verfassung.

OKTOBER 2004: Die Verfassung wird von den Staats- und Regierungschefs der 25 EU-Staaten unterzeichnet. Der Text muss aber noch von allen 25 Mitgliedstaaten ratifiziert werden. In einigen Staaten ist dazu eine Volksabstimmung vorgesehen.

NOVEMBER 2004 - MAI 2005: Innerhalb eines halben Jahres nach Unterzeichnung der Verfassung haben bereits zehn EU-Staaten das Papier ratifiziert (Litauen, Ungarn, Italien, Slowenien, Spanien, Griechenland, Österreich, Slowakei, Belgien, Deutschland)

MAI 2005: 55 Prozent der Franzosen lehnen in einem Referendum die EU-Verfassung ab. Da die Zustimmung aller 25 EU-Staaten notwendig ist, gilt das Projekt damit vorerst als gescheitert.
(apa)

28.10.2004 12:47