"Einschüchterung und Kriminalisierung": BKA-Ermittlungen gegen zwei Asylanwälte
- Untersuchungen wegen Verdachts auf Schlepperei und Aufruf zu Ungehorsam gegen Gesetze
·'Das Irreführen von
Behörden ist Betrug'
FPÖ fordert eine Strafe bei Beihilfe zu Asylmissbrauch
·Keine Entspannung
in Lager Traiskirchen
Zahl der Flüchtlinge auf 1.200 bis 1.300 reduziert
·Asyl: Österreich bei Anträgen auf Rang 4
Europas Spitzenreiter ist Frankreich vor England
Neue Facette in der Asyldebatte: Gegen zwei prominente Asylanwälte wurden nun vom Bundeskriminalamt (BKA) Ermittlungen wegen Schlepperei bzw. Aufruf zum Ungehorsam gegen Gesetze geführt. Die Anwälte sprechen von "Einschüchterung, Kriminalisierung und politisch motivierten Ermittlungen". Das BKA sieht hingegen nur Routinevorgänge.
Konkret geht es um die Asylanwälte Georg Bürstmayr und Nadja Lorenz, wie die Wiener Stadtzeitung "Falter" laut Vorausmeldung am Montag berichtet. Bei Bürstmayr wurde vom Bundeskriminalamt wegen Verdachts auf Schlepperei eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft geschickt. Dazu sollen monatelang Asylwerber einvernommen und diesen Lichtbilder von Anwälten vorgelegt worden sein, berichtet der "Falter". Im BKA wurde betont, niederösterreichische Sicherheitsbeamte seien im Zuge von Schlepper-Ermittlungen immer wieder auf den Namen Bürstmayr gestoßen. Daher habe man, wie das üblich sei, eine Sachverhaltsdarstellung eingereicht. Mittlerweile soll gegen Bürstmayr das Verfahren allerdings von der Staatsanwaltschaft eingestellt worden sein, so der "Falter". Anwalt Bürstmayr: "Die Anzeigen wirken auf mich, als ob sie von 17jährigen Stasi-Lehrlingen verfasst worden wären."
Bei Lorenz ging es um eine Aussage in einem Interview. "Wenn schwer traumatisierte Menschen von Abschiebung bedroht sind, muss man ihnen helfen. Ein Verstecken ist das nicht", hatte sie als neu gewählte Sprecherin von SOS-Mitmensch gesagt. Hier sei die Sachverhaltsdarstellung eingebracht worden, weil der Verdacht auf ein Offizialdelikt bestanden habe, hieß es dazu im BKA. Konkret ging es um "Aufruf zum Ungehorsam gegen Gesetze". Im Fall Lorenz habe die Staatsanwaltschaft die Ermittlungen aber bereits eingestellt, so das BKA. Damit sei die Sache erledigt. (apa/red)
