Das KfV fordert nun Winterreifenpflicht: Unfälle könnten dadurch reduziert werden
- Der ÖAMTC ist gegen eine gesetzliche Verpflichtung
- Der ARBÖ rät auf jeden Fall zu Umstieg auf Winterreifen

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Jedes Jahr zu Winterbeginn werden viele Autofahrer von der weißen Pracht überrascht. Für das Wechseln der Reifen gilt daher die Faustregel: Von Oktober bis Ostern haben Winterreifen Hochsaison. Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KfV) fordert daher für diesen Zeitraum eine Winterreifenpflicht. Der ÖAMTC spricht sich gegen eine gesetzliche Verpflichtung aus, der ARBÖ rät zum Umstieg.
Zahlreiche Unfälle und Staus, die von Lenkern mit Sommerbereifung am Fahrzeug verursacht werden, könnten verhindert werden. KfV-Direktor Dr. Othmar Thann: "Im Sinne der Verkehrssicherheit fordern wir eine gesetzliche Regelung, die eine verpflichtende Winterbereifung vorsieht. Ziel einer solchen Winterreifenpflicht ist es, Unfallzahlen und Unfallschwere zu senken. Derzeit besteht weder ein Ge- noch ein Verbot zur Verwendung von Winterreifen."
ÖAMTC ist gegen gesetzliche Verpflichtung
Der ÖAMTC sprach sich gegen die vom Kuratorium für Verkehrssicherheit vorgeschlagene Winterreifenpflicht aus. "Mit einer österreichweiten 90-Prozent-Deckung bei der Ausrüstung mit Winterreifen belegt Österreich europaweit den 1. Platz. Dass es trotzdem nach Schneefällen zu vermehrten Unfällen kommt, ist auf mangelnde Fahrkenntnisse und Disziplinlosigkeit zurückzuführen", erklärte ÖAMTC-Reifenexperte Willy Matzke. Als Problematisch beurteilte er die Kontrolle einer Winterreifenpflicht. "Schönwetter- oder Wenigfahrer, die ihr Fahrzeug bei schneebedeckter Fahrbahn nicht benützen, müssten mit einer Strafe rechnen", sagte Matzke.
ARBÖ rät zum Umsteigen auf Winterreifen
Auch der ARBÖ rät zum Umsteigen auf Winterreifen, obwohl es in Österreich keine Verpflichtung dazu gibt. "Kraftfahrer, die bei winterlichen Fahrverhältnissen mit Sommerreifen fahren, begehen daher keine Verwaltungsübertretung. Kommt es allerdings zu einem Unfall, wird sich die eigene Kaskoversicherung leistungsfrei erklären, da eine grob fahrlässige Herbeiführung eines Versicherungsfalles vorliegt", so der ARBÖ in einer Aussendung.
ARBÖ Tipps
Winterreifen müssen eine Profiltiefe von mindestens fünf Millimetern bei Reifen in Diagonalbauart oder mindestens vier Millimetern bei Reifen in Radialbauart (Gürtelreifen) aufweisen.
Reifen können altern: Je älter der Reifen, desto härter wird die
Lauffläche und dadurch verschlechtert sich die Bodenhaftung.
Das Alter lässt sich auch beim Kauf feststellen: An der Seitenwand des Reifens verrät eine Zahl das Alter. "349" bedeutet beispielsweise, dass der Reifen in der 34. Woche des Jahres 1999 produziert wurde.
Neue Reifen müssen 300 km eingefahren werden: Sie haben produktionsbedingt anfangs eine geringere Bodenhaftung - besonders auf nasser Fahrbahn.
Luftdruck gegenüber den Sommerreifen um 0,2 bar erhöhen, damit das Lamellenprofil richtig greifen kann.
Spikes können schon montiert werden: Die "genagelten" Reifen sind
in den Monaten Juni, Juli, August und September verboten. Das heißt,
seit 1. Oktober 2004 kann bis einschließlich 31. Mai 2005 mit den
Spikes gefahren werden. Wer Spikes verwendet, muss mit einem sichtbar
am Fahrzeug angebrachten Aufkleber darauf hinweisen.
Mit Spikereifen gilt ein Tempolimit von maximal 100 km/h auf
Autobahnen und von 80 km/h auf Freilandstraßen.(apa/red)
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