Freitag, 22. Oktober 2004

Neues Verfahren um T-Mobile-Lizenz: Mobilfunker könnte Geld zurück bekommen

  • 291 Mio. €-Gebühr könnte nachträglich gesenkt werden
  • T-Mobile ist über diese Wendung "höchst erfreut"

Die Vergabe der zweiten österreichischen GSM-Mobilfunklizenz an T-Mobile Austria (damals max.mobil) im Jahr 1996 könnte neu aufgerollt werden. Konkret geht es darum, ob der mindestens zweijährige Vorsprung der Mobilkom Austria auf dem GSM-Mobilfunkmarkt bei der Festsetzung der Lizenzgebühr für T-Mobile ausreichend berücksichtigt wurde. Mit einer Entscheidung des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) in dieser Sache ist im ersten Quartal 2005 zu rechnen. Der Mobilfunkbetreiber zeigt soch über diese Wendung "sehr erfreut".

T-Mobile hatte 1997 die Prüfung einer möglichen Diskriminierung in einer Beschwerde an die EU-Kommission gefordert, die das Verfahren jedoch Ende 1998 eingestellt hatte. Der Generalanwalt beim EuGH vertritt nun in seinen Schlussanträgen von die Ansicht, dass die Vorinstanz nicht ausreichend geprüft habe, ob die EU-Kommission 1998 das Verfahren zu Recht eingestellt hat, ist auf der Homepage EuGH zu lesen. Die EU-Kommission folgt in ihren Entscheidungen meist den Empfehlungen des Generalanwalts.

Geld zurück
Eine nachträgliche Reduktion des Lizenzentgelts für T-Mobile - die damalige max.mobil bezahlte damals 4 Mrd. S (291 Mio. Euro) für die GSM-Lizenz - sei durchaus denkbar, sagte der Wiener Kartellrechtler Axel Reidlinger von der Kanzlei Freshfields Bruckhaus Deringer. Der Weg bis zu diesem wirtschaftlichen Ziel sei aber weit, zumal einer endgültigen Entscheidung ein langjähriger Rechtsstreit vorangehen werde. Sollte der EuGH den Empfehlungen des Generalanwalts folgen, werde der Fall erneut an die erste gerichtliche Instanz in Luxemburg weitergeleitet, die dann ebenfalls entscheiden müsste, ob die EU-Kommission das Verfahren 1998 zu Recht eingestellt habe.

Internationale Tragweite
Unabhängig vom Ausgang des Verfahrens sei dieser Fall über die Landesgrenze Österreichs hinaus von "internationaler Tragweite", die Bedeutung gehe über diesen Einzelfall hinaus, meint Reidlinger. Die Meinung des Generalanwalts stelle für den Rechtsschutz von Unternehmen gegen wettbewerbswidrige Handlungen von Staaten einen "wichtigen Zwischenerfolg" dar. Im EuGH-Verfahren hatten auch die Niederlande und Frankreich auf Seiten der EU-Kommission gegen solche Rechtsschutzmöglichkeiten für Unternehmen gekämpft. (apa)

T-Mobile Austria "höchst erfreut"
T-Mobile Austria zeigte sich über die Tatsache, dass das Verfahren neu aufgerollt wird, "höchst erfreut", wie T-Mobile-Sprecherin Manuela Bruck betonte. Zwar werde es bis zu einer endgültigen Entscheidung "noch Jahre dauern", eine tatsächliche Senkung der Lizenzgebühr sei aber "nicht auszuschließen".

Wermutstropfen Zeit
Die neue Wendung in dieser Sache sei ein wichtiger Zwischenerfolg und zeige, dass auch nach Jahren der Rechtsschutz für Unternehmen weiterhin gewahrt sei, so Bruck. Der Wermutstropfen dabei sei aber die lange Zeit, die derartige Rechtstreitigkeiten benötigen würden, auch angesichts des langwierigen Instanzenzugs in Österreich. T-Mobile hoffe, dass die Rechtsgrundlagen bei künftigen Entscheidungen bereits zu einem früheren Zeitpunkt besser bedacht würden. (apa/red)

22.10.2004 14:02