Verfallenes Handy-Guthaben: Jetzt können Sie sich das Geld zurück holen
- Fonds für nicht verbrauchtes Guthaben wurde gefordert
- OGH-Urteil bezeichet Wertkarten-Verfall als "sittenwidrig"
·Neues OGH-Urteil zu Wertkartenhandys
Verfall von Guthaben ist sittenwidrig & unwirksam
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Wie's geht und was Sie vorher beachten sollten!
Konsumentenschützer fordern einen Fonds für ungerechtfertigt einbehaltene Pre Paid-Guthaben. Der "Interessensverband für Mobilfunkkunden" (IVKM) fürdert die Netzbetreiber dazu auf, die einbehaltenen Guthaben in einen Fonds einzuzahlen. Hintergrund ist ein Urteil des Obersten Gerichtshofes (OGH), wonach der Verfall des Guthabens von Handy-Wertkarten "sittenwidrig und unwirksam" ist.
Der Fonds soll unter der Verwaltung der Bundesministerien Justiz, Konsumentenschutz sowie Verkehr stehen und für Konsumentenschutzmaßnahmen genutzt werden, so der IVMK.
"Wer innerhalb der letzten drei Jahre eine Handy-Wertkarte besessen hat und der Mobilfunkbetreiber diese wegen nicht rechtzeitigen Wiederaufladens gelöscht hat, kann die alte Rufnummer und allfällige Guthaben ab sofort zurückfordern", so IVMK-Präsident Robert Marschall. Die Beträge, die nicht zurückgefordert werden, sollen dann in den Fonds fließen. (apa/red)
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