Schutz vor Dialer-Programmen verstärkt: Einwahl nur mit Bestätigung des Users
- Verbindungen werden nach 30 bzw 60 Minuten getrennt
- Schon bisher gab es umfangreiche Auflagen für Dialer
Dialern soll in Zukunft das Leben schwer gemacht werden. Die Inernet-Einwählprogramme, die oft vom Internetuser unbemerkt statt der Standardverbindung einen teuren Kontakt zu einer Mehrwertnummer herstellen, sind in Österreich ab sofort nur mehr im Rufnummernbereich 0939 zulässig. "Wir überprüfen seit 1. Oktober 2004, ob uns bekannte Dialer-Nummern noch in den Bereichen 0900 oder 0930 angeboten werden. In einigen solchen Fällen wurden daher auch bereits Rufnummernentzugsverfahren eingeleitet", bemerkte der Telekomregulator Georg Serentschy in einer Pressemitteilung.
Ab 1. Jänner 2005 gibt es für den Rufnummernbereich 0939 im Festnetz laut Rundfunk- und Telekomregulierungsbehörde RTR zusätzlich die verpflichtende Voraussetzung des Opt-In für eine Nutzung von Dialer-Rufnummern. Das heißt, wenn der Endkunde Dialer nutzen will, muss er seinem Betreiber ausdrücklich bekannt geben, dass er für den Rufnummernbereich 0939 freigeschaltet sein möchte, erläutert Serentschy. Andernfalls müsse der Betreiber den Aufbau von Verbindungen zu solchen Rufnummern verhindern.
Durch diese Regelung werde es zu einem Rückgang der Beschwerden über Dialer kommen, hofft Serentschy. Bis Ende September 2004 wurden in der RTR-Schlichtungsstelle 3.300 Beschwerdefälle registriert, davon entfielen rund 50 Prozent auf Dialer.
Verbindung nach einer Stunde getrennt
Ab 1. Jänner greift zusätzlich eine gesetzlich vorgeschriebene Schutzmaßnahme, wonach die Dialerverbindung nach 60 Minuten getrennt wird, wenn die Verbindung pro Minute maximal 2,19 Euro kostet. In diesem Fall sind für eine Verbindung maximal 131,40 Euro zu zahlen. Kosten Dialer-Verbindungen 2,20 Euro pro Minute oder mehr, muss die Verbindung künftig bereits nach 30 Minuten getrennt werden. Diese Zeitbeschränkungen gelten neben Dialerverbindungen auch für Mehrwertdienste wie Horoskop- oder Erotikhotlines.
Umfangreiche Auflagen
Für Dialer-Anbieter gab es bereits bisher umfangreiche Auflagen. Für den Internetsurfer muss demnach klar erkennbar sein, wer der Dienstleister ist und welches Entgelt pro Minute anfällt. Außerdem muss die aktuelle Verbindungsdauer und der aktuelle Gesamtpreis laufend angezeigt werden. Weiters darf die Verbindung nur hergestellt werden, wenn der Konsument die Kenntnisnahme dieser Informationen bestätigt. Schutz vor kostenintensiven Verbindungen bieten auch Tarifzonensperren, die vom Betreiber auf Anfrage eingerichtet werden können.
Dialer sind Programme, die sich beim Anklicken bestimmter Angebote im Internet auf den Computer laden. Dort ersetzen sie die reguläre Einwahlnummer ins Internet oft unbemerkt vom Computernutzer durch eine wesentlich teurere Verbindung. (apa/red)
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