Dienstag, 19. Oktober 2004

Banken-Reserven: EU-Kommission klagt Österreich vor Europäischem Gerichtshof

  • Union kritisiert Passus zur Liquiditätsreserve im BWG
  • Beschwerde kam von "Förderverein der Primärbanken"

Die EU-Kommission verklagt Österreich wegen der Beschränkungen für die Anlage der Liquiditätsreserven von Sparkassen und Banken beim Europäischen Gerichtshof. Für die Kommission stellt die Bestimmung, wonach Primärbanken, die mit einem gemeinsamen Zentralinstitut verbunden sind, dort eine Liquiditätsreserve halten müssen, eine ungerechtfertigte Beschränkung des freien Kapitalverkehrs dar.

Der von der EU-Kommission kritisierte Passus zur Liquiditätsreserve ist der Paragraf 25, Absatz 13 im Bankwesengesetz (BWG). Demnach haben Kreditinstitute, die einem Zentralinstitut angeschlossen sind, bei ihrem Zentralinstitut eine Liquiditätsreserve im Ausmaß von 10 Prozent der Spareinlagen und 20 Prozent der sonstigen Euro-Einlagen, höchstens jedoch 14 Prozent der gesamten Euro-Einlagen, zu halten. Nach dieser Bestimmung ist es örtlichen Primärbanken verboten, ihre liquiden Mittel bei anderen europäischen Banken - u.a. aus der Eurozone, der Österreich angehört - anzulegen.

Im November 2002 hatte die EU-Kommission die Republik Österreich erstmals aufgefordert, die Regeln für Genossenschaftsbanken zu ändern. Anlass war ein bei Raiffeisen ausgebrochener Streit um die Pflicht zur Reservehaltung der Primärbanken bei ihrer jeweiligen Landesbank. In Brüssel beschwert hatte sich der so genannte "Förderverein der Primärbanken", eine Interessengemeinschaft einiger Dutzend kleiner rebellischer österreichischer Raiffeisenkassen. (apa)

19.10.2004 14:43