Erste Ausschlüsse durch Kopftuchverbot:
Muslimische Mädchen flogen von Schule
- 17-Jährige weigerten sich ihre Bedeckung abzunehmen
- Auffällige religiöse Symbole sind in Frankreich verboten
Erstmals seit Inkrafttreten des Kopftuchverbots an französischen Schulen sind mehrere muslimische Mädchen des Unterrichts verwiesen worden. Nach einer Anhörung schlossen Schulen im elsässischen Mulhouse zwei 17-Jährige aus, weil sie sich weigerten, ihr Kopftuch abzulegen.
Eine weitere Schülerin in Flers in der Normandie darf ebenfalls nicht mehr am Unterricht teilnehmen. Bereits am Dienstag wurden in Mulhouse zwei 12 und 13 Jahre alte Mädchen der Schule verwiesen.
Zu Beginn der Woche waren 72 Schüler und Schülerinnen vom Schulverweis bedroht, darunter 17 im Raum Straßburg. Das Erziehungsministerium gab den Schulbezirken grünes Licht, gegen die Betroffenen vorzugehen. Bei den meisten handelte es sich um muslimische Schülerinnen, die sich weigern, ihr Kopftuch abzulegen.
Betroffen sind aber auch einige Sikhs. Deren Religionsgemeinschaft reichte vor einem Pariser Verwaltungsgericht im Fall von drei Schülern Klage ein, die seit Beginn des Schuljahrs nicht am Unterricht teilnehmen dürfen, weil sie einen Turban tragen. Eine Entscheidung wird am Freitag erwartet.
Das Gesetz verbietet in Frankreich das Tragen auffälliger religiöser Symbole an den staatlichen Schulen, dazu gehören neben dem moslemischen Kopftuch unter anderem auch die jüdische Kippa und große christliche Kreuze. Die Regierung setzte das Verbot bislang zurückhaltend durch. Beobachter vermuten, dass dies mit Rücksicht auf das Leben der zwei im Irak entführten französischen Journalisten geschah. Ihre Kidnapper haben die Abschaffung des Kopftuchverbots gefordert. (apa)
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