"Irreführen durchaus Betrug": FPÖ fordert
Strafe für Beihilfe zum Asylmissbrauch
- Man müsse dabei zwischen "vertretbarer" und "nicht vertretbarer Rechtsansicht" unterscheiden
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FPÖ-Justizsprecher Böhmdorfer will "wissentliche Beihilfe zum Asylmissbrauch" unter Strafe stellen. "Es geht darum, dass man nicht wissentlich die Behörden hinters Licht führen darf", meinte der frühere Justizminister am Samstag im Gespräch mit der APA.
Es könne nicht sein, dass einem von der Abschiebung bedrohten Ausländer "in sicherer Kenntnis der mangelnden Berechtigung eines solchen Antrages" geraten werde, einen Asylantrag zu stellen. Hier müsse man unterscheiden zwischen einer "vertretbaren Rechtsansicht" und einer "nicht vertretbaren Rechtsansicht", betonte Böhmdorfer. Die Judikatur besage, "dass das bewusste Irreführen von Behörden durchaus Betrug sein kann".
Welches Strafmaß er sich vorstellen würde, wollte der FPÖ-Justizsprecher noch nicht sagen. Zuvor müsse man einmal andiskutieren, "ob es einen Grundkonsens gibt, dass man das unter Strafe stellt". Innenminister Strasser hatte am Freitag angekündigt, "Asylmissbrauch" mit dem geplanten neuen Asylgesetz unterbinden zu wollen. Als Beispiel nannte er den Fall eines rechtskräftig wegen Drogenhandels verurteilten Nigerianers, dem kurz vor seiner Abschiebung von einem Flüchtlingsbetreuer geraten wurde, einen Asylantrag zu stellen.
Ob die von ihm gewünschte Strafbestimmung auf diesen Fall anzuwenden wäre, wollte Böhmdorfer nicht beurteilen, da er den Fall nicht kenne. Kritik übte der Freiheitliche an der Reaktion Strassers auf die Aufhebung der Ausgliederung der Zivildienstverwaltung durch den Verfassungsgerichtshof ("Was Recht ist muss nicht unbedingt gut sein"). Böhmdorfer: Wenn der VfGH ein verfassungswidriges Gesetz aufhebe, dann könne man das wissenschaftlich kritisieren, "aber nicht dreschflegelartig". (apa)
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