VfGH hebt Gesetz auf: Organisation
des Zivildienstes ist verfassungswidrig
- Ausgliederung der Zivildienstverwaltung nicht rechtens
- Zuweisung & Befreiung sind Kernaufgabe des Staates
Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat neuerlich eine schwarz-blaue Reform gekippt, die Ausgliederung der Zivildienstverwaltung an das Rote Kreuz. Diese Ausgliederung "ohne Ausnahme" sei verfassungswidrig. Entscheidungen, die Grundrechtseingriffe betreffen, dürften als "Kernaufgaben" des Staates nicht ausgelagert werden, heißt es in dem veröffentlichten VfGH-Erkenntnis. Die Opposition sprach von einer "Ohrfeige" für die Regierung. Das Rote Kreuz war enttäuscht - und Innenminister Ernst Strasser will das "hervorragend funktionierende System" prinzipiell aufrechterhalten. Bis 31. Dezember 2005 muss das Gesetz repariert werden.
Seit April 2002 ist das Rote Kreuz bzw. dessen Zivildienstverwaltungs Ges.m.b.H. für die Verwaltung der Zivildienstpflichtigen ab der Feststellung der Zivildienstpflicht zuständig - konkret für Zuweisung, Aufschub und Befreiung vom Zivildienst, die Vorbereitung der vom Ministerium durchzuführenden Auszahlungen, die Ausstellung von Bestätigungen und sonstige Urkunden und für Informationen und Auskünfte. Feststellung, Widerruf und Aufhebung der Zivildienstpflicht blieben beim Innenministerium, das auch Berufungsinstanz gegen Bescheide der Gesellschaft ist.
Der VfGH verweist in seinem neuen Erkenntnis darauf, dass "die Verpflichtung zur Ableistung des Zivildienstes eine solche gegenüber dem Staat bleibt, selbst wenn der Dienst bei (privaten) Einrichtungen abgeleistet wird". Während des Zivildienstes werde - etwa hinsichtlich des Aufenthaltsortes - erheblich in die Grundrechte der Zivildiener eingegriffen. Entscheidungen über solche Eingriffe dürften von Verfassungs wegen nicht an eine nicht staatliche Einrichtung übertragen werden. Konkret nennt der VfGH die Zuweisung, deren Änderungen oder Aufhebung, sowie die Befreiung von der Zivildienst-Verpflichtung sowie deren Widerruf.
Also hat der VfGH die im Par. 54a Zivildienstgesetz enthaltene Gesetzesbestimmung, mit der der Innenminister zur Ausgliederung ermächtigt wurde, ebenso aufgehoben wie die betreffende Verordnung. Als somit gesetzeswidrig aufgehoben wurden auch die Bescheide der über 50 Zivildiener, die sich wegen zu geringer Verpflegung an den VfGH gewandt hatten. Bei der Prüfung dieser Beschwerden waren im Höchstgericht Zweifel an der Ausgliederung entstanden und im März d.J. eine amtswegige Gesetzesprüfung eingeleitet worden.
Verpflichtung zur Verpflegung liegt beim Staat
Über die Frage, wie hoch die Verpflegung von Zivildienern zu sein hat, hat der VfGH aber nicht entschieden. Bekräftigt wurde nur, dass die Verpflichtung zur Verpflegung von Zivildienern "stets eine solche des Staates bleibt". Wollen die rund 50 "Anlassfälle" weiter um höhere Verpflegung kämpfen, müssen sie nun neuerlich einen Antrag an die erste Instanz, das Innenministerium, stellen, den Rechtsweg durchlaufen und sich letztlich wieder an den VfGH wenden.
Bis 31. Dezember 2005 hat der Gesetzgeber Zeit, die aufgehobene Gesetzesbestimmung zu reparieren. Zumindest die vom VfGH genannten grundrechtsrelevanten Entscheidungen müssen wieder Sache des Innenministeriums oder einer sonstigen staatlichen Behörde werden.
Strasser hält an Ausgliederung fest
Innenminister Ernst Strasser (V) will prinzipiell bei der Ausgliederung bleiben: "Wir werden alles tun, um dieses hervorragend funktionierende System aufrecht zu erhalten - vor allem zur Sicherung des Sozialsystems - selbstverständlich unter Berücksichtigung des Spruchs des VfGH", erklärte sein Sprecher Johannes Rauch. Die Ausgliederung habe für alle Beteiligten Verbesserungen gebracht, bei den Zivildienern habe ein "hoher Grad an Zufriedenheit" geherrscht, meinte Rot-Kreuz-Generalsekretär Walter Kopetzky.
SPÖ-Justizsprecher Hannes Jarolim nannte den VfGH-Spruch eine "schallende Ohrfeige für die Regierungspolitik". Der VfGH habe seine Judikatur fortgesetzt, dass die Ausgliederung eines Kernbereiches der staatlichen Aufgaben verfassungswidrig ist. "Es war daher besonders bemerkenswert, dass die Bundesregierung in Kenntnis dieser Judikatur das nun aufgehobene Gesetz überhaupt beschließen hat lassen."
Für die Grüne Zivildienstsprecherin Theresia Haidlmayr ist "ein weiterer Beweis für den losen Umgang der Bundesregierung und von Innenminister Ernst Strasser mit der österreichischen Verfassung erbracht". Dass der Zivildienst vom VfGH als Kernaufgabe des Staates angesehen werde, sei eine Vorgabe für die Zivildienstreformkommission: "Die Versuche, Zivildiener auszuhungern, sollten damit beendet sein." Der Verein Plattform für Zivildiener forderte den Rücktritt von Strasser.
(apa/red)
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