Mittwoch, 20. Oktober 2004

Menschenrechtsbeirat kritisiert Schubhaft:
"Türen auf" für Selbstmordgefährdete!

  • Gremium empfiehlt für Schubhäftlinge offene Zellentüren
  • Selbstmordgefährdete sollen freigelassen werden

Der Menschenrechtsbeirat kritisiert die Schubhaftbedingungen in Österreich. Der Beirat ist in dieser Frage nach dem Selbstmord eines 35-jährigen Serben am 23. Juli im Schubhaftgefängnis in der Rossauer Kaserne aktiv geworden. Der Menschenrechtsbeirat empfiehlt für die Schubhaft den offenen Vollzug, also die Unterbringung mit offenen Zellentüren. Selbstmordgefährdete Häftlinge in Schubhaft sollten im Zweifelsfall freigelassen werden.

Manfred Nowak vom Ludwig Boltzmann Institut für Menschenrechte, der jene Kommission im Menschenrechtsbeirat leitet, die sich mit der Schubhaft beschäftigt, nannte als Positivbeispiele Linz und Wels, wo der offene Vollzug bereits realisiert worden sei. Dabei könnten die Schubhäftlinge miteinander kommunizieren. Die Fälle von Hungerstreiks und Selbstverstümmelungen seien dort deutlich zurückgegangen.

Selbstmordgefährdete Schubhäftlinge sollten im Zweifelsfall freigelassen werden, so Nowak weiter. "Der Freiheitsentzug ist sicher bei Personen, die ein Aufenthaltsverbot haben, gerechtfertigt." Zu beachten sei jedoch die Verhältnismäßigkeit. Und der Staat habe die Aufgabe, das Leben dieser Menschen zu schützen.

Im konkreten Fall - dem Selbstmord des Schubhäftlings aus Serbien - hätten zudem Beamte und Ärzte nicht die gesamte Vorgeschichte des Mannes gekannt, berichtete Nowak. Deshalb fordert der Menschenrechtsbeirat auch ein EDV-unterstütztes Häftlingsregister mit allen relevanten Informationen.

Der Menschenrechtsbeirat hat die Aufgabe, den Innenminister in Menschenrechtsfragen zu beraten.
(apa)

20.10.2004 10:14