Trotz breiter Ablehnungsfront: Miklautsch besteht auf Präsenzdienst in Gefängnissen
- Justizministerin in Offensive: Prüfung auf Machbarkeit
- Verteidigungsminister Platter: "Diese Idee geht zu weit"
Justizministerin Miklautsch bleibt bei ihrer Forderung nach einem Assistenzeinsatz des Bundesheeres in den überfüllten Gefängnissen. Nachdem Verteidigungsminister Platter ihr gestern unter Hinweis auf eine fehlende Rechtsgrundlage eine Absage erteilte, lässt das Justizministerium nun die rechtlichen Möglichkeiten prüfen.
"Das ist aus unserer Sicht nicht so eindeutig", erklärte Pressesprecher Martin Standl am Mittwoch gegenüber der APA. Nötig wäre nur eine Überbrückung bis zum Herbst 2005, wenn neu aufgenommene Justizwachebeamte ausgebildet und einsatzfähig sind.
Laut Par. 2, Abs. 1 Wehrgesetz ist auch "die Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt" Aufgabe des Bundesheeres. Außerdem steht im Absatz 5, dass "zur Heranziehung des Bundesheeres zu Assistenzeinsätzen alle Behörden und Organe des Bundes, der Länder und Gemeinden innerhalb ihres jeweiligen Wirkungsbereiches berechtigt (sind), sofern sie eine ihnen zukommende Aufgabe nach Abs. 1 lit. b oder c nur unter Mitwirkung des Bundesheeres erfüllen können".
Die Absage Platters sei angesichts dieser Bestimmungen nicht zu verstehen, meinte Standl. Wegen der Überbelegung in den Haftanstalten sei Unterstützung zur "Aufrechterhaltung der Ordnung und Sicherheit" notwendig. Die Soldaten müssten nicht extra ausgebildet werden, denn sie sollen nur für Verwaltungstätigkeiten, Transporte oder z.B. Torwachen, nicht aber im direkten Umgang mit den Häftlingen, eingesetzt werden.
Gefordert wurden von Miklautsch mindestens 100 Soldaten. Ein Beschluss der Regierung mit mehr als 100 Soldaten wäre aber "natürlich schön", sagte Standl. "Nicht nachvollziehbar" ist für Standl die Kritik der Opposition an dem Vorstoß der Ministerin.
Platter: "Diese Idee geht zu weit"
Verteidigungsminister Günther Platter erteilt dem Wunsch seiner freiheitlichen Regierungskollegin, als Mittel gegen die Personalnot in den Gefängnissen Soldeten einzuteilen, eine Absage. "Diese Idee geht zu weit", ließ er über seine Sprecherin Lisa Berger ausrichten. Für einen Assistenzeinsatz des Bundesheeres im Justizbereich gebe es "keine Rechtsgrundlage".
"Rechtlich ist die Sache eindeutig, dass wir da gar nicht Assistenz leisten können", so Berger. Die Aufgaben des Bundesheeres sind in Paragraf zwei des Wehrgesetzes geregelt. Dort sind vier Punkte genannt: die militärische Landesverteidigung, der Schutz der verfassungsmäßigen Einrichtungen sowie die Aufrechterhaltung der "Ordnung und Sicherheit im Inneren überhaupt", Katastrophenhilfe und Auslandseinsätze. Assistenz der Justiz sei davon nicht erfasst, so Berger. Das Bundesheer sei jederzeit hilfsbereit, die Idee Miklautschs gehe aber zu weit.
(apa/red)
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