Tipps zur Rufnummernmitnahme: Daran sollten Sie vor dem Wechsel denken!
- AK rät: Prüfen Sie, ob sich Lockangebote wirklich lohnen
- Kostenlose Ansage informiert vor jedem Telefonat
·Werden Sie Ihren Betreiber wechseln?
Pilgern Sie jetzt zum Shop, oder sind Sie zufrieden?
·Nummernmitnahme: Protest eingebracht
Protabilität wird dennoch am 16. Oktober eingeführt
·Nummernmitnahme: Probleme erwartet
Längere Wartezeiten sind Umstiegs-Sorgenkinder
·Fluchtsteuer nicht höher als 12 Euro
Regulator gibt Richtwert für Nummernmitnahme an
Ab 16. Oktober riskieren Mobilfunkanbieter Vertragsstrafen, wenn KonsumentInnen beim Wechsel des Handyanbieters ihre Rufnummer nicht mitnehmen können. Den Vertrag beim alten Anbieter müsse er selbst kündigen. Die AK rät: Achten Sie auf Kosten bei einer vorzeitigen Kündigung des alten Vertrages. Prüfen Sie dann, ob sich neue Lockangebote wirklich auszahlen.
So läuft der Anbieterwechsel ab: Der Konsument geht in einen Shop des neuen Anbieters und schließt einen Vertrag ab. Gleichzeitig muss er die Mitnahme seiner alten Handynummer beantragen. Der Konsument kann sich beim alten Anbieter die rechtlich verankerten Pflicht-Informationen besorgen, oder er erteilt seinem neuen Anbieter eine Vollmacht, diese Informationen beim alten Anbieter elektronisch anzufordern. Für die Übermittlung der Infos darf der alte Anbieter nicht länger als eine halbe Stunde brauchen. Der Konsument hat den Erhalt zu bestätigen, und ihm dürfen jedenfalls nicht mehr als vier Euro dafür verrechnet werden. Zusätzlich darf der alte Anbieter Entgelte für den technischen Aufwand verrechnen. Insgesamt hält der Telekom-Regulator aber nicht mehr als höchstens 12 Euro für vertretbar. Will der Konsument eine sofortige Nummernübertragung, müssten das die beiden Netzbetreiber innerhalb von drei Tagen erledigen.
Mindestvertragslaufzeiten beachten
Ist die Nummer übertragen, können die Dienste des alten Anbieters nicht mehr genutzt werden, gesammelte Bonuspunkte verfallen meist. Der Kunde muss selbst seinen alten Vertrag kündigen. Die AK rät zur Vorsicht, da für KonsumentInnen enorme Kosten entstehen können: Bei Verträgen mit Mindestvertragslaufzeit oder befristetem Kündigungsverzicht sind die noch verbleibenden Grundgebühren zu zahlen, wenn der Vertrag vorzeitig gelöst wird. Weiters können Kosten für das Entsperren des alten Handys anfallen.
Kostenlose Ansage
Kann der Konsument über den neuen Betreiber mit der alten Handynummer anrufen, wird eine kostenlose Ansage vorgeschaltet. Damit erfährt der Anrufer, dass er in ein Netz telefoniert, das nicht mehr der Telefonnummer entspricht und vielleicht teurer ist. (apa/red)
Amphibienfahrzeug Sea Lion08:07
Zu Wasser und zu LandKonstrukteur Mark Witt baut sich das schnellste Amphibienfahrzeug der Welt
