Fluchtsteuer bei der Nummernmitnahme: Telekomregulator empfiehlt max. 12 Euro
- Mobilkom, T-Mobile und One wollen aber bis zu 40 Euro!
- Wechselbetrag darf laut Verordnung "nicht abschrecken"
·Neuer Verein hilft den Handykunden
"Interessensverband der Mobilfunkkunden" gestartet
·Vorsicht bei Ruf-
nummernmitnahme!
Beim Vertragsabschluss nicht drängen lassen!
·Nummernmitnahme: Protest eingebracht
Protabilität wird dennoch am 16. Oktober eingeführt
·Nummernmitnahme: Probleme erwartet
Längere Wartezeiten sind Umstiegs-Sorgenkinder
·Nummernmitnahme: Details beschlossen
Darf höchstens drei Tage dauern und 4 Euro kosten
Georg Serentschy, der oberste Telekomregulator der Republik, hat den österreichischen Mobilfunkbetreibern eine Höchstgrenze für die "Fluchtsteuer" empfohlen. Für den Wechsel eines Kunden zu einem anderen Betreiber sollen nicht mehr als 8 Euro verrechnet werden. Als "Richtwert" würden 12 Euro gelten, inklusive Umsatzsteuer und der Gebühr von 4 Euro, die der Kunde für Basis-Informationen (so genannte NÜV-Infos) bezahlen muss, sagte Serentschy am Montag am Rande des Forum der alternativen Netzbetreiber (VAT).
Dieser Betrag müsse außerdem von jenem Entgelt abgezogen werden, die der abgebende Anbieter vom aufnehmenden Betreiber kassiert, so Serentschy. Die Höhe dieses Betrages richte sich nach der Kostendeckung, während der Betrag, der dem Kunden abverlangt werde, laut Verordnung "nicht abschreckend" sein dürfe. Der Richtwert von 12 Euro als Ersatz für den administrativen Aufwand orientiere sich an der im Markt üblichen Grundgebühr im Mobilfunk, so der Telekom-Geschäftsführer der Rundfunk und Telekomregulierungsbehörde RTR.
Mobilkom, T-Mobile und One hatten in den vergangenen Tagen angekündigt, im Zuge der per 16. Oktober einzuführenden mobilen Rufnummernmitnahme abspringenden Kunden eine Gebühr in Höhe von 20 bis 40 Euro verlangen zu wollen. (apa/red)
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