Zahlreiche Details sprechen nun für eine von langer Hand geplante Tat

Neue Indizien. Vor Petra M.s Tod suchte der mordverdächtige Niederösterreicher im Internet BastelTipps für Sprengfallen.
Es scheint, als hätte er sich ziemlich sicher gefühlt. Denn als Werner N. am 6. Oktober 2004 gegen 17 Uhr zwei Sporttaschen in seinem Klein-Lkw verstaute und sich danach mit Ehefrau und Tochter auf eine Reise unbekannten Ziels machte, wirkte er völlig entspannt
Zugriff mit Wega. Zwei Tage davor hatte ihn schließlich Richter Martin Bodner aus der Untersuchungshaft entlassen. Der Mordverdacht gegen ihn, so war für Werner N. von dem Juristen zu erfahren gewesen, habe sich nicht erhärtet, und zudem bestünden von den Behörden keinerlei Bedenken mehr bezüglich Verdunkelungs- oder Fluchtgefahr. Weshalb der 38-Jährige auch nicht damit rechnete, observiert zu werden.
Umso überraschter war er dann freilich bei seiner neuerlichen Festnahme: Wenige Minuten nach Abfahrt von seinem Haus in Purkersdorf wurde Werner N.s Wagen von mehreren Wega-Fahrzeugen eingekreist, die Beamten zwangen ihn zum Anhalten und legten ihm sogleich Handschellen an.
Groß-Erhebungen. Fakt ist: Seit der für die Ermittler total unverständlichen Freilassung des Mannes waren Staatsanwaltschaft und Kripo im Rekordtempo dabei gewesen, genügend belastendes Material zu finden, um Werner N. so rasch wie möglich wieder hinter Gitter zu bringen. Großerhebungen auf mehreren Ebenen waren gestartet worden, Sprengstoffexperten, Mordfahnder und Wirtschaftspolizei begannen gleichzeitig zu recherchieren. Das Resultat: Bereits 48 Stunden nach Aufhebung des Haftbefehls konnte abermals ein solcher erwirkt werden vorerst wegen Verdachts des Betruges. Aus Firmenunterlagen ginge nämlich, so die Exekutive, eindeutig hervor, dass der 38-Jährige mit seinem Schuldnerberatungsunternehmen zweifelhafte Geschäfte betrieben, Steuerhinterzug begangen und zahlreiche Kunden finanziell geschädigt habe.
Doch diese Vorwürfe sind nur das erste Kapitel jener Beschuldigungsschrift, welche die Ankläger in knapp einer Woche dem Untersuchungsrichter vorlegen wollen. Wenn, wieder einmal, verhandelt werden muss, ob Werner N. inhaftiert bleiben soll.
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