Urteil des Karlsruher Verfassungsgericht: Deutsches Dosenpfand bleibt bestehen
- Händler gingen bis zum Verfassungsgericht
Fast zwei Jahre nach der Einführung des Dosenpfands in Deutschland hat das deutsche Verfassungsgericht die Klage von sieben Einzelhändlern aus formalen Gründen abgewiesen. Die Verfassungsbeschwerde gegen die Pfandpflicht habe keine Aussicht auf Erfolg. Den Händlern sei es zumutbar, zunächst auch im Hauptsacheverfahren den Rechtsweg bei den Verwaltungsgerichten auszuschöpfen, heißt es in dem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss.
Die Händler hatten kurz vor Inkrafttreten der Dosenpfandregelung am 1. Januar 2003 in Karlsruhe geklagt, nachdem Eilanträge bei den Verwaltungsgerichten erfolglos geblieben waren.
Dass ihnen durch weiteres Zuwarten auf eine letztinstanzliche verwaltungsgerichtliche Entscheidung schwere Nachteile entstünden, sei nicht schlüssig dargelegt, befanden die Karlsruher Richter. Die Beschwerde erwecke den unzutreffenden Eindruck, Einzelhändler müssten wegen der Pfandpflicht entweder ihren Betrieb aufgeben oder Ordnungswidrigkeiten begehen. Die "nahe liegende Alternative", auf Mehrwegverpackungen umzustellen, sei in der Beschwerdeschrift nicht einmal erwähnt, merkte die 3. Kammer des Ersten Senats an.
Das deutsche Verfassungsgericht hatte bereits im Dezember 2002 mehrere Eilanträge abgewiesen, mit denen Gegner des Dosenpfands den Start der Pfandpflicht aufhalten wollten. Vor kurzem hatte das Bundeskabinett beschlossen, dass Discountgeschäfte vom kommenden Jahr an Einwegflaschen auch anderer Anbieter und nicht nur aus dem eigenen Sortiment zurücknehmen müssen.
(apa)
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