Dienstag, 12. Oktober 2004

Urteil: Bei Pleite des Geldinstituts kein Anspruch der Anleger an Bankenaufsicht

  • Europäischer Gerichtshof: Nur Schutz bis zu 20.000 Euro
  • Kunden in Deutschland unterlagen mit ihrer Klage

Bankkunden haben im Fall der Pleite ihres Instituts keine Ansprüche gegen die staatliche Bankenaufsicht. Auch für ein verspätetes oder unzureichendes Einschreiten seien die zuständigen Behörden nicht haftbar zu machen, urteilte am Dienstag der Europäische Gerichtshof (EuGH) in Luxemburg. Europaweit verbindlich sei lediglich ein Schutz von Einlagen bis zu 20.000 Euro. Damit unterlagen Kunden der 1997 in Konkurs gegangenen Bank für Vermögensanlagen und Handel AG (BVH Bank) in Düsseldorf, die höhere Ansprüche durchsetzen wollten. (Az: C-222/02)

Das Düsseldorfer Institut hatte 1987 die Erlaubnis für Bankgeschäfte erhalten. 1997 leitete das damalige Bundesaufsichtsamt für das Kreditwesen Sonderprüfungen ein und entzog schließlich die zehn Jahre zuvor erteilte Erlaubnis. Die BVH Bank gehörte keinem Einlagensicherungsfonds an. Eine Europarichtlinie, die einen Schutz bis zu 20.000 Euro je Anleger zwingend vorschreibt, war 1997 in Deutschland noch nicht umgesetzt worden. Das Landgericht Bonn verpflichtete daher im März 2000 den Staat, den Pleite-Opfern Schadensersatz bis zu dieser Höhe zu zahlen.

Mehrere Bankkunden mit weit höheren Einlagen waren damit jedoch nicht zufrieden und zogen vor Gericht. Sie meinen, die Bankenaufsicht hätte früher eingreifen und die Kunden vor der Pleite schützen müssen. In diesem Rechtsstreit fragte der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe den EuGH, ob europäisches Recht den Anlegern solche Ansprüche gegen die Bankenaufsicht gewährt.

Dies hat der EuGH nun verneint. Zwar sei nach den europäischen Bankenrichtlinien von 1997 und 1989 eine staatliche Aufsicht vorgeschrieben; dies bedeute aber nicht, dass Geldanleger bestimmte Aufsichtsmaßnahmen verlangen oder bei unzureichender Aufsicht die Behörde haftbar machen könnten. Abschließend muss nun der BGH entscheiden, er ist aber an die Vorgaben aus Luxemburg gebunden. (apa)

12.10.2004 11:48