Samstag, 16. Oktober 2004

Asyl als Zankapfel Bund-Länder: Jetzt soll genau geklärt werden, wer hilfsbedürftig ist

  • Laut Länder sind zu viele Flüchtlinge in Grundversorgung
  • Strasser will Kritierien neu festlegen

Die 15a-Vereinbarung zur Grundversorgung von Flüchtlingen ist zum großen Zankapfel zwischen Bund und Ländern geworden. Das Inneministerium verlangt von den Ländern mehr Quartiere. Die Länder wiederum glauben, dass zu viele Personen in die Grundversorgung aufgenommen wurden. Erstmals zeigte am Samstag Innenminister Ernst Strasser (V) gegenüber dem ORF hier Diskussionsbereitschaft. Nach einem Stichproben-Verfahren habe man feststellen müssen, dass Personen ins System gefunden hätten, die das Kriterium der Hilfsbedürftigkeit nicht erfüllten. Das werde jetzt zu klären sein.

Ohnehin war schon bisher geplant, bis zur nächsten Landeshauptleute-Konferenz zwischen Bund und Ländern zu klären, wer nun ein hilfs- und schutzbedürftiger Fremder ist und daher in die Grundversorgung hineinfällt.

Dabei ist diese Zielgruppe in der 15a-Vereinbarung bereits ziemlich exakt definiert: "Hilfsbedürftig ist, wer den Lebensbedarf für sich und die mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden unterhaltsberechtigten Angehörigen nicht oder nicht ausreichend aus eigenen Kräften und Mitteln beschaffen kann und ihn auch nicht oder nicht ausreichend von anderen Personen oder Einrichtungen erhält". Unter diesen Titel fallen etwa mittellose hochschwangere Frauen, Bürgerkriegsflüchtlinge ohne unmittelbare Rückkehrmöglichkeit oder mittellose Fremde, die wegen einer in ihrem Heimatland nicht behandelbaren akuten Krankheit nicht abgeschoben werden können.

Als schutzbedürftig gelten generell Asylwerber, deren Verfahren noch nicht rechtskräftig abgeschlossen wurde. Aber auch Asylwerber, deren Antrag abgelehnt wurde, können in die Grundversorgung fallen, soferne sie nicht abschiebbar sind. Ein genereller Anspruch entsteht, wenn der Asylantrag positiv beantwortet wird - allerdings nur für die ersten vier Monate nach der Asylgewährung.

Die Unterstützung endet jedenfalls mit dem Verlassen des Bundesgebietes, soweit Österreich nicht durch internationale Normen zur Rückübernahme verpflichtet ist. Verloren gehen können die Leistungen, wenn der hilfsbedürftige Fremde wegen einer gerichtlich strafbaren Handlung verurteilt worden ist.(apa)

16.10.2004 13:49