Freitag, 15. Oktober 2004

VfGH hebt Asylgesetz teilweise auf: Strasser erwartet neuen Flüchtlings-Strom

  • Österreich für Innenminister nun 'bevorzugtes Zielgebiet'
  • PLUS: Entspannung in Asylproblematik, Plätze gefunden

Der Verfassungsgerichtshof (VfGH) hat am Freitag wesentliche Teile des neuen Asylgesetzes aufgehoben. Abschiebungen während laufender Verfahren werden dadurch erschwert. Auch das umstrittenen Neuerungsverbot sowie die Schubhaft-Regelung wurden teilweise gekippt. Innenminister Ernst Strasser (V) erwartet nun einen neuen Flüchtlingszustrom, die FPÖ forderte nach dem VfGH-Erkenntnis gleich eine Verschärfung des Asylgesetzes und Opposition und NGOs sahen ihre Kritik bestätigt.

Bereits vor dem Beschluss des Gesetzes gab es im Vorjahr von zahlreichen Experten verfassungsrechtliche Bedenken. Die Landesregierungen von Oberösterreich und Wien sowie der Unabhängige Bundesasylsenat (UBAS) haben das Gesetz in der Folge beeinsprucht. Teilweise wurde ihnen nun Recht gegeben.

Das Neuerungsverbot sah bisher vor, dass in zweiter Instanz nur in Ausnahmefällen (Traumatisierung, bei geändertem Sachverhalt oder bei Verfahrensmängeln in erster Instanz) neue Fluchtgründe vorgebracht werden durften. Die Einschränkung auf medizinisch nachweisebare Traumatisierungen war den Verfassungsrichtern zu eng gefasst, wie Präsident Karl Korinek erläuterte. Nun dürfen neue Argumente immer vorgebracht werden, "wenn der Asylwerber nicht in der Lage war, diese vorzubringen". Die Klärung obliegt dem Bundesasylsenat.

Ebenfalls verfassungswidrig ist die Bestimmung, wonach bei negativem erstinstanzlichen Bescheid generell kein Abschiebeschutz mehr besteht. Im Sinne der Menschenrechtskonvention könne das nur im Einzelfall entschieden werden, meinte Korinek. De facto dürften Abschiebungen damit wesentlich erschwert werden. Bei Flüchtlingen, die unter die so genannte Dubliner-Richtlinie fallen, sind Abschiebungen laut Korinek nämlich nicht mehr zulässig. Dublin - dem alle EU-Mitglieder angehören - sieht vor, dass jenes Land für einen Flüchtling zuständig ist, in dem er zuerst eingereist ist.

Als dritter Punkt wurde aufgehoben, dass ein Folgeasylantrag (nach gescheitertem Erstantrag) automatisch zur Schubhaft führt. Hier sehen die Richter eine "überschießende Wirkung".

Sehr wohl verfassungskonform ist hingegen die ebenfalls angefochtene Liste sicherer Dritt- und Herkunftsstaaten. Flüchtlinge aus diesen Ländern haben de facto keine Chance auf Asyl. Auch das Bundesbetreuungsgesetz und die Durchsuchungsbestimmungen von Flüchtlingen wurden nicht aufgehoben.

Strasser: "Österreich bevorzugtes Zielgebiet"
Strasser sieht Österreich durch das Erkenntnis nun als "bevorzugtes Zielgebiet von Asylwerbern in der EU". Der Entscheid sei aber natürlich zu respektieren. Er betonte aber auch, dass 95 Prozent des Gesetzes nicht aufgehoben worden seien. Etwaige Änderungsvorschläge will er bereits Anfang November vorstellen. Der Regierungspartner FPÖ - in Person von Vizekanzler Hubert Gorbach - forderte bereits eine Verschärfung, für ihn ist das Urteil "unverständlich".

SPÖ: "Strasser-Politik gescheitert"
Die SPÖ sah Strassers Politik "des Drüberfahrens" gescheitert. Grünen-Chef Alexander Van der Bellen sprach von einer "Ohrfeige" für Strasser. Die Hilfsorganisationen zeigten sich mit den Aufhebungen zufrieden: Diakonie-Direktor Michael Chalupka warnte aber vor einer "Huschpfusch-Aktion" bei der Reparatur. Das UNHCR sieht mit dem VfGH-Erkenntnis "das Tor für den Weg zurück zu einem fairen Asylverfahren" geöffnet. (apa)

15.10.2004 19:07