Mittwoch, 13. Oktober 2004

Beschluss des Budgetbegleitgesetz 2005 bringt Anhebung des Pflegegeldes

  • Unfallrentenbesteuerung wird für 2003 abgefedert
  • Insgesamt 19 Gesetze von Änderungen betroffen

Mit dem Budgetbegleitgesetz 2005 werden 19 Gesetze adaptiert. Die zuletzt am meisten diskutierte Änderung betrifft das Pflegegeldgesetz. Diese Sozialleistung wird mit dem kommenden Jahr erstmals seit 1996 angehoben, und zwar um zwei Prozent. Eine zweite im Budgetbegleitgesetz enthaltene Maßnahme ist dem Sozialbereich zuzurechnen: Über eine Änderung im Bundesbehindertengesetz wird die 2003 wieder erfolgte Unfallrentenbesteuerung rückwirkend sozial abgefedert.

Hinsichtlich der finanziellen Auswirkungen der im Budgetbegleitgesetz vorgesehenen Maßnahmen werden für 2005 Einnahmen von 200,59 Mio. Euro und Ausgaben von 380,36 Mio. Euro festgehalten. Für 2006 wurden Einnahmen von 100,74 Mio. Euro und Ausgaben von 399,53 Mio. Euro veranschlagt. Für 2007 wurden die Auswirkungen mit Einnahmen von 1,80 Mio. Euro und die Ausgaben mit 188,10 Mio. Euro beziffert. Und im Jahr 2008 wird mit Einnahmen von 0,44 Mio. Euro und Ausgaben von 205,64 Mio. Euro gerechnet.

Übersicht ausgewählter Budgetbegleitgesetze

Strafgesetzbuch: Der Rahmen für die Tagessätze bei den Geldstrafen wird der Geldwertentwicklung angepasst. In der Strafprozessordnung und im Geschworenen- und Schöffengesetz 1990 erfolgt eine Anpassung der (Höchst-)Beträge von Ordnungsstrafen und Kostenersätzen (Pauschalkosten, Verteidigungskosten).

Waffengesetz: Vorgesehen sind Erleichterungen in Bezug auf zwischenstaatliche Abkommen über die gegenseitige Anerkennung einzelstaatlicher Dokumente betreffend Verkehr mit Feuerwaffen.

Bundesmuseen-Gesetz 2002: Die Basisabgaben für die Bundesmuseen und die für die Österreichische Nationalbibliothek sollen um insgesamt 1,16 Mio. Euro erhöht werden. Die damit verbundenen Ausgaben werden von 2005 bis 2008 mit jährlich jeweils 1,16 Mio, Euro angegeben.

Bundesforstegesetz 1996: Der Bund tritt an Stelle der Österreichischen Bundesforste AG in die Rechtsverhältnisse ehemaliger Bediensteter des Bundes/Wirtschaftskörpers Österreichische Bundesforste bzw. ihrer Hinterbliebenen in Bezug auf deren Pensionsanwartschaften und -ansprüche ein. Darüberhinaus ist eine Erhöhung des Grundkapitals vorgesehen. Bisher betrug dieses 200 Mio. S (14,5 Mill. Euro). Künftig soll es 150 Mio. Euro betragen.

Pensionsgesetz 1965: Das Bundespensionsamt übernimmt von der Österreichischen Bundesforste AG die Aufgaben der Pensionsstelle.

Arbeitsmarkt: Hier spricht das Budgetbegleitgesetz vor allem von der Heranziehung von bestehenden Rücklagen der Arbeitsmarktförderung zur Niveauerhaltung der aktiven Arbeitsmarktpolitik. Eine konkrete Summe wird allerdings nicht genannt. Bei der Finanzierung der Krankenversicherung für Arbeitslose wird Kostenwahrheit angepeilt.

Familienlastenausgleichgesetz 1967: Für die Vollziehung des Familienlastenausgleichsgesetzes 1967 durch die Finanzverwaltung sowie für Studienförderungsmaßnahmen sollen auch in den Jahren 2005 und 2006 Mittel aus dem Ausgleichsfonds für Familienbeihilfen bereit gestellt werden. Die Familienausgleichs-Mittel werden in den Erläuterungen des Budgetbegleitgesetzes mit 20 Mio. Euro beziffert. Für Studienförderungsmaßnahmen zur Abfederung von Härten, die durch die Einhebung von Studiengebühren entstehen, stehen sowohl 2005 als auch 2006 14,535 Mio. Euro zur Verfügung.

Bundespflegegeldgesetz: Das Pflegegeld wird mit Wirkung vom 1. Jänner 2005 um zwei Prozent valorisiert. Veranschlagt werden dafür für 2005 zusätzliche 30 Mio. Euro, für 2006 30,30 Mio. Euro, für 2007 30,80 Mio. Euro und für 2008 31,40 Mio. Euro.

Bundesbehindertengesetz: Kernpunkt ist hier die nachträgliche soziale Abfederung der Unfallrentenbesteuerung für 2003. Herangezogen werden dafür die Mittel aus dem Unterstützungsfonds für Menschen mit Behinderung. Eine konkret dafür zur Verfügung stehende Summe wird im Budgetbegleitgesetz nicht genannt. Die Unfallrentenbesteuerung wurde ja vom Verfassungsgerichtshof (VfGH) für 2001 und 2002 abgeschafft, für die Zeit danach als zulässig erklärt, von der Regierung aber mit 2004 abgeschafft. Mit der nun vorgenommenen Änderung soll die Maßnahme auch für 2003 entschärft werden.

Glücksspielgesetz: Hier wird sicher gestellt, dass die besondere Sportförderung nach dieser Bestimmung ab 2005 ungedeckelt drei Prozent der Umsätze der Österreichischen Lotterien GmbH, zumindest aber 40 Mio. Euro jährlich beträgt.

Bundes-Sportförderungsgesetz: Mit der Neuregelung sollen an die Bundes-Sportorganisation 1,44 Prozent der durch das Glücksspielgesetz zur Verfügung gestellten Bundes-Sportförderungsmittel zur Wahrnehmung ihrer zentralen Koordinationsaufgaben verteilt werden.

Umweltförderungesetz: Der Zusagerahmen wird für die Jahre 2005 bis 2008 mit 218.019 Mio. Euro festgelegt. Das entspreche dem Niveau der Jahre 2003 und 2004. In den Jahren 2005 und 2006 sollen zudem jeweils 100 Millionen Euro aus dem Vermögen des Umwelt- und Wasserwirtschaftsfonds zur Bedeckung des gesamten Liquiditätsbedarfes in der Siedlungswasserwirtschaft herangezogen werden.
(apa)

13.10.2004 12:12