Mittwoch, 2. März 2005

Koalition bei "Führerschein neu" einig:
Ab 2006 stehen härtere Strafen an!

  • Vormerksystem soll "Unverbesserliche" bekehren
  • PLUS: Details zu den 13 Delikten mit "schweren" Folgen

Die Regierung hat sich auf den Führerschein neu geeinigt. 13 Delikte werden ab 2006 härter bestraft. Das Vormerksystem richte sich "gegen die unverbesserlichen Mehrfachtäter, die zur Vernunft gebracht werden müssen". Das sagte Verkehrsminister Hubert Gorbach zu den bekannt gewordenen Details der neuen Regelungen.

Der Ressortchef sieht einen "großen Schritt in Richtung Verkehrssicherheit" und erwartet sich "ein Potenzial von 75 Toten weniger pro Jahr".

13 Delikte werden ab 2006 mit dem Vormerksystem härter bestraft - zusätzlich zu jenen Vergehen, die derzeit schon mit Führerscheinentzug geahndet werden, und zusätzlich zu den bestehenden Geldstrafen. Die Stoßrichtung bei der Einführung der Vormerkungen laute Bewusstseinsbildung, betonte Gorbach. Man wolle auch jene gefährlichen Fahrzeuglenker treffen, gegen die man mit Geldbußen allein kaum etwas ausrichte.

Bei dreimaligem Verstoß gegen die festgelegten Delikte ist der Führerschein weg. Beim ersten Vergehen bekommt der Lenker zusätzlich zur bereits jetzt verhängten Geldstrafe eine Vormerkung im Führerscheinregister. Diese kann nach zwei Jahren tadellosen Verhaltens wieder gestrichen werden.

Verstößt der Lenker ein zweites Mal während dieser Periode gegen eines der Delikte, muss er eine Nachschulung machen. Über die Dauer wird noch verhandelt, geplant sind ein bis zwei Tage. Wer sich weigert, dem droht der Führerscheinentzug. Auf jeden Fall für mindestens drei Monate ist der Schein beim dritten Verstoß weg, egal, ob der Lenker drei Mal gegen das gleiche Delikt verstößt oder sich drei verschiedener Vergehen aus dem Katalog schuldig macht.

Der "Deliktekatalog" - um welche Gesetzesübertretungen es sich konkret handelt - könne erst nach Abschluss der Abstimmung in den Klubs im Detail bekannt gegeben werden, sagte Gorbach-Sprecherin Christine Lackner auf APA-Anfrage. Ende nächster Woche sollte es so weit sein. Mit der Androhung einer Vormerkung sei aber immer das Vorliegen einer "besonderen Gefährdung" anderer Verkehrsteilnehmer verbunden.

In jedem Fall gehört zu den 13 Delikten:

  • Gefährdung von Fußgängern/Radfahrern am Zebrastreifen
  • Gefährdung von Kindern beim Überqueren der Fahrbahn
  • Überfahren von Stopp-Tafel oder roter Ampel
  • Befahren des Pannenstreifens mit Behinderung von Einsatzfahrzeugen
  • Durchfahren eines Tunnels mit einem mit gefährlichen Gütern beladenen KfZ
  • Vorschriftswidrige Beförderung von Kindern
  • Fahren mit mehr als 0,5 Promille (bis 0,79)
  • Nichteinhalten des Sicherheitsabstands von 0,3 bis 0,4 Sekunden (darunter ist der Schein weg).

    Andere Vorhaben, die im Zusammenhang mit dem "Führerschein neu" in der Vergangenheit immer wieder im Gespräch gewesen sind, haben keinen Eingang in die vorliegenden Bestimmungen gefunden, sagte Lackner. Bei diesen Vorschlägen war es etwa um die Beschlagnahme des Fahrzeuges oder einen permanenter Führerscheinentzug für Drogendealer, Sexualstraftäter oder Räuber gegangen. (apa/red)

    2.3.2005 12:08