Montag, 4. Oktober 2004

Beschwerde gegen Nummernmitnahme: Mobilkom und T-Mobile rufen VfGH an

  • Portabilität wird aber dennoch am 16. Oktober eingeführt
  • Telekomregulator weist die Vorwürfe gegen ihn von sich

Die Rufnummernmitnahme ist nun vor dem Verfassungsgerichtshof (VfGH) gelandet. Mobilkom und T-Mobile haben dort Beschwerde wegen datenschutzrechtlicher Bedenken eingelegt und einen Antrag um Aufschiebung der Nummernimtahme gestellt. Beide Mobilfunker versichern aber, dass sie trotzdem die Rufnummernmitnahme, die vor allem von den kleinen Betreibern favorisiert wird, zum vorgesehenen Zeitpunkt einführen wollen. Die Rufnummernmitnahme erlaubt eine Mitnahme der Handynummern inklusive Vorwahl bei einem Betreiberwechsel.

Die datenschutzrechtlichen Bedenken seien nach wie vor nicht ausgeräumt, sagt die Mobilkom. Bei Privatkunden müssten für die Einleitung einer Rufnummernmitnahme nur Geburtsdatum und Handynummer genannt werden, bei Wertkartenkunden sogar nur die Rufnummer. Dies sei punkto Datenmissbrauch "äußerst gefährlich" und für Kunden eine "heikle Situation", so Mobilkom-Sprecherin Elisabeth Mattes zur APA. Nur bei den Geschäftskunden sei eine Einigung darüber, dass zumindest auch die auf der persönlichen Handyrechnung aufscheinenden Kundennummer bekannt geben muss, absehbar.

16. Oktober wackelt nicht
Die Beschwerde beim VfGH sei ein "rein formalrechtlicher Akt", der Einführungszeitpunkt der Rufnummernportabilität sei damit nicht in Gefahr, betont Mattes. Die Beschwerde gehe auf "anwaltliche Sorgfalt" zurück, zumal sich die Mobilkom - falls es im Zuge der Rufnummernportabilität tatsächlich zu einem Datenmissbrauch komme - bezüglich Haftungsfragen absichern müsse.

Bescheid sei unprofessionell
Noch weitreichender sind die Bedenken bei T-Mobile. Der gesamte Bescheid der Regulierungsbehörde über die Rufnummernportierung sei unprofessionell und weitgehend verfassungsrechtlich bedenklich, außerdem die Kostenfrage unzulänglich und zu Gunsten des Mitbewerbers Mobilkom geregelt, zitiert das ORF Mittagsjournal T-Mobile. Deshalb habe man die Beschwerde beim Verfassungsgerichtshof eingebracht.

Aufschiebende Wirkung
Aufgrund der Beschwerde könnte der VfGH den Bescheid der Telekom-Regulierungsbehörde zur MNP-Einführung aufheben, zitiert die "Presse" den Rechtsexperten bei Hutchison 3G ("3"), Bernhard Wiesinger. Die Beschwerde hätte dann aufschiebende Wirkung. Damit hätten Mobilkom und T-Mobile eine Verschiebung der MNP erreicht - laut Wiesinger um bis zu einem drei Viertel Jahr.

Regulator bestätigt Beschwerde
Der Telekomregulator hat die Einbringung der Beschwerde durch Mobilkom und T-Mobile beim VfGH bestätigt. Die Telekom-Control-Kommission habe dazu eine Stellungnahme beim VfGH eingebracht, die den Vorwürfen der beiden Mobilfunkbetreiber entgegentrete, hieß es bei der Rundfunk- und RegulierungsgmbH auf APA-Anfrage. Inhaltliche Details könnten aber angesichts des noch laufenden Verfahrens nicht bekannt gegeben werden. Auf die Einführung der mobilen Rufnummernportierung am 16. Oktober habe die Beschwerde aber "vorerst keinen Einfluss". (apa/red)

4.10.2004 16:21