Mittwoch, 6. Oktober 2004

Im Zweifel für den Verdächtigen: Das Protokoll der Freilassung von Werner N.

  • Justizgroteske: Im Exklusivinterview mit NEWS schildert der „Waffenbote“ sein „patschertes Leben“.
  • Und: Wie Fahnder & Staatsanwalt nicht lockerlassen.

Dem Waffenskandal rund um den „Kriminalfall Werner N.“ scheint nun ein Justizskandal zu folgen. Nach jenen Stapo-Beamten, die den Vorbestraften wochenlang als „V-Mann“ geführt hatten, steht nun Untersuchungsrichter Martin Bodner im Kreuzfeuer der Kritik.

Überraschende Freilassung. Denn dieser ließ – für Kriminalisten und Staatsanwalt überraschend – Montag dieser Woche den bis dato Mordverdächtigen frei. Just als die Ermittler gerade davon überzeugt waren, genügend Indizien gesammelt zu haben, um eine weitere Inhaftierung des 38-Jährigen erwirken zu können. Und zwar nicht nur wie bislang wegen „unerlaubten Waffenbesitzes“, sondern nun auch wegen des „dringenden Verdachts der vorsätzlichen Tötung“.
Krisensitzung der Polizei. Dabei hatte es am Freitag der Vorwoche beim Lokalaugenschein zu den Ereignissen vom 20. September – als bei einer von Werner N. eingefädelten „Waffenübergabe“ seine Sekretärin und Geliebte, Petra M., durch die Explosion zweier Handgranaten getötet worden war – noch ganz anders ausgesehen: Werner N. verwickelte sich laut Fahndern „mehrfach in Widersprüche“, die weitere Vorgehensweise von Polizei und Justiz musste daher neu festgelegt werden:

  • Eine erste diesbezügliche „Sitzung“ fand Montag dieser Woche um 9 Uhr in den Büroräumen der Kriminaldirektion 1 statt. Teilnehmer: der für den „Fall Werner N.“ zuständige Staatsanwalt Gerhard Jarosch sowie mehrere Ermittler. Die Ergebnisse des Lokalaugenscheins wurden ausgewertet – und mit den Aussagen des Verdächtigen bei den Vernehmungen verglichen.

    Außerdem wurden die ersten Erkenntnisse der Sprengstoffexperten analysiert. Fazit: Justiz und Polizei kamen zum Schluss, dass sich der Mordverdacht gegen Werner N. massiv erhärtet habe.

  • Dieses „Urteil“ wurde noch am Vormittag dem Gericht mitgeteilt. Die Staatsanwaltschaft beschloss daraufhin, bei der nächsten Haftverhandlung (sie war für den 6. Oktober geplant) die weitere Anhaltung von Werner N. jetzt auch wegen des „dringenden Verdachts des Mordes“ zu beantragen. Da jedoch trat Untersuchungsrichter Martin Bodner auf den Plan: Der junge Jurist – er hatte vor einigen Jahren mit der Enthaftung des mutmaßlichen „Bleistiftmörders“ für Schlagzeilen gesorgt – war von Beginn der Erhebungen an wenig überzeugt von der Täterschaft des Niederösterreichers.

  • Und: Auch die neue, dicht geknüpfte Indizienkette änderte seine Meinung nicht. Als Staatsanwalt Jarosch schließlich gegen Mittag einen „Auswärtstermin“ wahrnahm, veranlasste Bodner – lediglich in Anwesenheit einer Richteramtsanwärterin –, Werner N. sofort freizulassen.

  • Um 12.30 Uhr verließ Werner N. also seine Zelle im Wiener Landesgericht. Wenige Minuten später erhielt NEWS-Reporter Andreas Zeppelzauer, der den Ermittlern belastendes Material gegen Werner N. geliefert hatte, den Anruf eines Fahnders. Kryptische Frage: „Wollen Sie Personenschutz?“

  • Kurz nach 13 Uhr war dann klar, was diese Frage zu bedeuten hatte: Denn da wurde öffentlich bekannt, dass Werner N. wieder ein „freier Mann“ ist …

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    PLUS: Exklusivinterview mit Werner N. über die „seltsamen Zufälle“ in seinem Leben

    6.10.2004 14:17