Donnerstag, 7. Oktober 2004

Neuer Rechnungshof-Präsident legt sich mit Politik an: Will mehr Prüfkompetenzen

  • Josef Moser warnt vor "Flucht aus der Kontrolle"
  • Forderung nach Kontrollbefugnisse bei Staatsbetrieben

Rechnungshof-Präsident Josef Moser will im Österreich-Konvent zusätzliche Prüfkompetenzen erhalten. So soll der Rechnungshof (RH) künftig auch für Gemeinden unter 20.000 Einwohner zuständig sein und staatsnahe Unternehmen leichter kontrollieren können. Bei letzteren drohe andernfalls eine "Flucht aus der Kontrolle", warnt Moser.

Derzeit ist der RH nur für ganze 24 Gemeinden zuständig. Der Rest der 2.500 Kommunen hat weniger als 20.000 Einwohner und kann daher nur auf Ansuchen der Länder geprüft werden - so geschehen etwa im der Affäre um die Doppelbezüge des Bürgermeisters von Pasching bei Linz. Moser will diese Grenze nun streichen und verweist darauf, dass auch kleine Gemeinden eine beachtliche Finanzkraft entwickeln können.

Kontrollbefugnisse bei Staatsbetrieben
Ausweiten will Moser auch die Kontrollbefugnisse bei Staatsbetrieben. Für sie ist der RH nur dann zuständig, wenn die öffentliche Hand zumindest 50 Prozent an ihnen hält oder eine Beherrschung durch andere organisatorische Maßnahmen vorliegt. Diese Grenze will Moser auf 25 Prozent senken, "damit es da nicht zu einer Flucht aus der Kontrolle kommt".

Die Vorlage der offiziellen Prüfberichte des Rechnungshofes will Moser künftig beschleunigen. So soll die Frist für Stellungnahmen der geprüften Stellen von drei Monaten auf sechs Wochen verkürzt werden. Reaktionen könnten bereits in den so genannten "Rohbericht" eingearbeitet werden. "Dann haben wir eineinhalb Monate gewonnen", so Moser. Die Abschaffung der vertraulichen Rohberichte kann sich Moser aber aus Datenschutz-Gründen nicht vorstellen.

Für seine Mitarbeiter will Moser ein eingeständiges Dienst- und Besoldungsrecht erreichen. Darin sollten auch Leistungselemente enthalten sein. Die Frage nach der Abschaffung der Pragmatisierung im Rechnungshof stellt sich für Moser derzeit nicht, weil der Beamten- Status der Mitarbeiter in der Verfassung festgeschrieben ist.
(apa)

7.10.2004 07:37