Donnerstag, 7. Oktober 2004

"Nicht im Einklang mit den Grundrechten": Hessen verbietet Kopftuch für Beamtinnen

  • Tragen religiöser und politischer Symbole verboten

Als erstes deutsches Bundesland hat Hessen allen Beamtinnen das Tragen des islamischen Kopftuchs untersagt. Der Wiesbadener Landtag verabschiedete am Donnerstagabend mit der absoluten Mehrheit der CDU-Fraktion ein Gesetz, mit dem das Tragen religiöser und politischer Symbole im Staatsdienst verboten wird. Christliche Symbole sind von dem Verbot ausgenommen.

"Das islamische Kopftuch steht nicht im Einklang mit den Grundrechten und unserem freiheitlich-demokratischen Rechtsstaat", erklärte der CDU-Fraktionsvorsitzende Franz Josef Jung: "Das Kopftuch ist ein Symbol geworden für den politischen Kampf der Fundamentalisten." Deshalb sei eine gesetzliche Regelung zwingend erforderlich. Beamtinnen hätten eine besondere Treupflicht zum Staat, sagte Jung: "Wer aber als Beamtin auf dem Tragen des Kopftuchs beharrt, bekennt sich eben nicht zu unserer Verfassung."

Die Abgeordneten von FDP, Grünen und SPD stimmten geschlossen gegen das Verbot. SPD-Fraktionschef Jürgen Walter bezeichnete das Gesetz als verfassungswidrig: "Die Ausdehnung des Kopftuchverbots auf sämtliche Beamtinnen und die besondere Privilegierung christlicher Symbole sind mit dem Grundrecht der Religionsfreiheit nicht vereinbar."

SPD und FDP sprachen sich dafür aus, das Kopftuchverbot auf muslimische Lehrerinnen zu beschränken. Vor Hessen hatten bereits Baden-Württemberg, Niedersachsen und das Saarland ein entsprechendes Gesetz geschaffen.

Die Grünen warfen der Regierungspartei vor, mit dem Kopftuchverbot die staatliche Neutralität gegenüber den Religionen aufzugeben. Ein Verbot religiöser Symbole müsse wie in Frankreich alle Religionen gleichermaßen treffen. (apa)

7.10.2004 21:16