Gleichbehandlung: EU-Staaten einigen sich auf eine gemeinsame Richtlinie
- Wirtschaftliche Benachteiligung von Männern oder Frauen wird künftig unter Strafe gestellt
Die wirtschaftliche Benachteiligung von Männern oder Frauen auf Grund ihres Geschlechts wird künftig EU-weit unter Strafe gestellt. So dürfen Versicherungen in Zukunft beispielsweise keine höheren Beiträge von Frauen verlangen, weil diese schwanger werden können. Das sieht die neue Gleichbehandlungsrichtlinie vor, auf die sich die 25 EU-Staaten einigten.
Wirtschaftsminister Bartenstein (V) begrüßt den Ansatz der EU, dass künftig Männer und Frauen gleichermaßen die Versicherungskosten für Schwangerschaft und Geburt tragen sollen. Das müsse als "logische Konsequenz" auch zu niedrigeren Prämien für Frauen und höheren für Männer führen, meint Bartenstein.
Neben Privatgeschäften bleiben auch Medien, Werbung sowie staatliches und privates Bildungswesen von der Richtlinie ausgenommen. Die unterschiedliche Behandlung von Frauen und Männern bleibt auch im Privatleben und in Vereinen erlaubt. Britische Männerclubs brauchen deshalb ebensowenig um ihre Existenz zu fürchten wie reine Damenkegelvereine. Für die Gleichstellung im Arbeitsleben gibt es bereits entsprechende Gesetze.
Ausnahmen sollen auch für Versicherungen möglich sein, falls ein unterschiedliches Versicherungsrisiko bei Frauen und Männern verlässlich und aktuell belegt ist. Wenn die Versicherungen den Mitgliedstaaten nachweisen, dass Frauen am Steuer weniger Unfälle verursachen, können sie also niedrigere Beiträge für Autofahrerinnen berechnen. Friseure können höhere Preise für einen Damenhaarschnitt mit anderen körperlichen Eigenschaften von Frauen rechtfertigen. (apa)
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