"Extrem böswillige Absichten": Lennon-Mörder kommt nicht auf freien Fuß!
- Mark Chapman sitzt jetzt seit 24 Jahren hinter Gittern
- Lennon-Witwe Yoko Ono warnt vor einer Freilassung
Der zu lebenslanger Haft verurteilte Mörder von John Lennon wird vorerst nicht aus dem Gefängnis kommen. Der zuständige Haftprüfungsausschuss in New York lehnte am Dienstag nach der Vernehmung von Marc Chapman dessen Freilassung ab. Dies liege in dessen "extrem böswilligen Absichten" zum Zeitpunkt der Tat begründet, hieß es in einer Erklärung des Gremiums.
Zwei ähnliche Vorstöße des Lennon-Mörders waren in den Jahren 2000 und 2002 abgelehnt worden. Chapman hatte den früheren Beatles-Sänger am 8. Dezember 1980 vor dessen Wohnhaus in New York mit fünf Schüssen in den Rücken getötet. Er wurde im August 1981 zu lebenslanger Haft verurteilt. Im kommenden Mai wird er 50 Jahre alt.
Die Richter erklärten, sie hätten die gute Führung Chapmans im Hochsicherheitsgefängnis von Attica im Norden des US-Bundesstaates New York zur Kenntnis genommen. Aber "Sie zum jetzigen Zeitpunkt auf freien Fuß zu setzen würde erheblich die Achtung vor dem Gesetz untergraben", hieß es in der Begründung der Richter.
Bei der Überprüfung von Chapmans erstem Antrag auf Haftentlassung hatte der Ausschuss zuletzt im Jahr 2002 geurteilt, eine Freilassung würde der Schwere seines Verbrechens nicht gerecht werden. Beim ersten Antrag im Jahr 2000 urteilte der Ausschuss, der Häftling werde bis heute von dem Drang nach "Ruhm und Bekanntheit" getrieben, der ihn zum Mörder gemacht hatte.
Gegen eine Freilassung des 49-Jährigen machten Lennon-Fans weltweit unter anderem im Internet mobil. Auch Lennons Witwe Yoko Ono warnte, eine Haftentlassung des Mörders werde "den Albtraum, das Chaos und die Verwirrung" wieder aufleben lassen, die seine Tat angerichtet habe. Chapman sei nach wie vor eine Bedrohung für sie und ihre Familie. (apa)
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